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Business Migration in Deutschland

Aufenthaltsrechtliche Lösungen für Unternehmen, Fachkräfte, Gründer und internationale Mobilität

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Aufenthalt für Beschäftigung und unternehmerische Tätigkeit

Beraten werden Unternehmen sowie Menschen aus allen Berufen und Beschäftigungsformen zu Aufenthaltstiteln für abhängige Beschäftigung, selbständige Tätigkeit und unternehmerische Vorhaben in Deutschland. Die Beratung ist auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Italienisch und Portugiesisch möglich.

Welche Möglichkeit besteht, hängt unter anderem von Qualifikation, Berufserfahrung, Staatsangehörigkeit, Vergütung, Unternehmensstruktur und der geplanten Tätigkeit ab. Arbeitsaufnahme, Familiennachzug und eine spätere dauerhafte Aufenthaltsperspektive können dabei zusammenhängen.

Geprüft werden die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen, das passende Verfahren und die Unterlagen, die gegenüber Auslandsvertretung, Ausländerbehörde oder weiteren beteiligten Stellen benötigt werden.

Dr. Theresa Rath

Dr. Theresa Rath

Rechtsanwältin

Dr. Theresa Rath vertritt Mandanten und Unternehmen im Aufenthaltsrecht, Business Migration und Staatsangehörigkeitsrecht. Sie berät auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Italienisch und Portugiesisch.

Beschäftigung, Qualifikation und Arbeitsmarktzugang

Blaue Karte EU – § 18g AufenthG
Arbeitsvisum Deutschland
Weitere Beschäftigungszwecke – § 19c AufenthG
Chancenkarte Deutschland – § 20a AufenthG
Arbeitssuche nach Studium oder Ausbildung – § 20 AufenthG
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Deutschland

Selbständigkeit und langfristiger Aufenthalt

Selbständigkeit in Deutschland – § 21 AufenthG
Freiberufliche Tätigkeit – § 21 Abs. 5 AufenthG
Niederlassungserlaubnis in Deutschland

Häufige Fragen zur Business Migration

Nein. Beraten werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Fachkräfte mit beruflicher oder akademischer Qualifikation, Auszubildende, Selbständige, Freiberufler sowie Unternehmen und Arbeitgeber. Welcher Aufenthaltstitel passt, richtet sich nicht nach einer bevorzugten Branche, sondern nach den gesetzlichen Voraussetzungen der konkreten Tätigkeit.

Relevant sind insbesondere Staatsangehörigkeit, Qualifikation, Anerkennung eines Abschlusses, Berufserfahrung, konkrete Tätigkeit, Vergütung und die geplante Form der Beschäftigung oder Selbständigkeit. Erst aus dem Zusammenspiel dieser Punkte ergibt sich, welche Regelung geprüft werden sollte.

Ja. Unternehmen und Arbeitgeber können insbesondere zu den aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen einer Einstellung, zu erforderlichen Unterlagen und zur Einbindung der beteiligten Behörden beraten werden. Arbeits- oder steuerrechtliche Fragen sind davon zu trennen und erfordern gegebenenfalls zusätzliche Beratung.

Bei vielen Konstellationen ist es sinnvoll, neben dem ersten Visum auch mögliche spätere Schritte zu berücksichtigen. Je nach Aufenthaltstitel können sich unterschiedliche Voraussetzungen für Familiennachzug, Wechsel des Aufenthaltszwecks oder eine spätere Niederlassungserlaubnis ergeben.

Inhaltsverzeichnis
Häufige Fragen zur Business Migration
Gilt die Beratung nur für bestimmte Berufe oder Beschäftigungsformen?
Wovon hängt der passende Aufenthaltstitel ab?
Werden auch Arbeitgeber und Unternehmen beraten?
Kann der langfristige Aufenthalt von Anfang an mitgedacht werden?

Business-Migration-Anliegen besprechen

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Über uns

RATH HAGEN Rechtsanwälte ist eine deutsche Kanzlei mit Büros in Berlin und Düsseldorf. Wir beraten und vertreten Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland und darüber hinaus, insbesondere in internationalen Straf-, Auslieferungs- und INTERPOL-Verfahren sowie im Bereich Global Mobility, Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht.

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Unsere Leistungen

  • Strafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Auslieferungsrecht
  • INTERPOL
  • Migration & globale Mobilität
  • Staatsbürgerschaft und Einbürgerung
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