Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht
Strategische Verteidigung von Unternehmen, Führungskräften und Privatpersonen in komplexen Wirtschaftsstrafsachen.
Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen
RATH HAGEN Rechtsanwälte berät und verteidigt Unternehmen, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Privatpersonen in deutschen Verfahren wegen Wirtschaftskriminalität. Unsere Praxisgruppe unter der Leitung von Rechtsanwalt Dr. Julius Hagen vertritt Mandanten in Fällen von Betrug, Untreue, Korruption, Geldwäsche, Steuer- und Zolldelikten, Unternehmenssanktionen und Vermögensbeschlagnahmung.
Wir begleiten unsere Mandanten in allen Phasen des Verfahrens: Noch bevor Ermittlungen öffentlich werden, bei Durchsuchungen und Beschlagnahmungen, im Umgang mit Staatsanwaltschaften und Behörden sowie vor den Strafgerichten. Der Schwerpunkt liegt darauf, rechtliche, finanzielle und rufschädigende Folgen so früh wie möglich zu begrenzen.
Persönliche Besprechungen sind an unseren Standorten in Berlin und Düsseldorf möglich. Erstgespräche und laufende Besprechungen können selbstverständlich auch per Zoom durchgeführt werden.
Kompetenzfelder
RATH HAGEN Rechtsanwälte verteidigt Unternehmen, Führungskräfte und Privatpersonen in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts – bundesweit, diskret und mit klarem Blick für die wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken.
Situationen
RATH HAGEN Rechtsanwälte unterstützt Unternehmen und Führungskräfte in kritischen Verfahrenssituationen mit schneller Orientierung, verlässlicher Begleitung und einem konsequenten Schutz ihrer wirtschaftlichen Interessen.
Strategien
RATH HAGEN Rechtsanwälte entwickelt maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien, die Beweislage, Verfahrensstand und unternehmerische Risiken zu einem stimmigen Gesamtkonzept verbinden.
Häufig gestellte Fragen zum Wirtschaftsstrafrecht
Zum Wirtschaftsstrafrecht gehören Straf- und Bußgeldverfahren, die aus unternehmerischen, beruflichen oder vermögensbezogenen Vorgängen entstehen. Typische Vorwürfe betreffen Betrug, Untreue, Korruption, Geldwäsche, Steuer- und Zolldelikte, Insolvenzstraftaten, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen sowie Verstöße gegen Außenwirtschafts- und Sanktionsrecht. Entscheidend ist häufig nicht nur der einzelne Vorgang, sondern die Frage, wem wirtschaftliche Entscheidungen, Kenntnisse und Verantwortlichkeiten zugerechnet werden können.
Eine frühzeitige Beratung ist sinnvoll, sobald konkrete Anzeichen für mögliche Ermittlungen bestehen. Das kann eine behördliche Anfrage, eine Betriebs- oder Zollprüfung, ein interner Hinweis, eine polizeiliche Vorladung, eine Durchsuchung oder eine Kontosperre sein. In dieser Phase können der Umgang mit Unterlagen, die interne Kommunikation, die Sicherung von Beweismitteln und die Entscheidung über eine Einlassung den weiteren Verlauf wesentlich beeinflussen.
Die Durchsuchung sollte nicht behindert werden. Gleichzeitig sollten der Durchsuchungsbeschluss geprüft, ein Strafverteidiger verständigt und die betroffenen Räume, Daten und Gegenstände dokumentiert werden. Mitarbeiter sollten keine spontanen Erklärungen zum Sachverhalt abgeben oder eigenständig Unterlagen löschen, verändern oder zurückhalten. Nach Abschluss der Maßnahme ist zu prüfen, welche Gegenstände und Daten sichergestellt oder beschlagnahmt wurden und welche Rechtsbehelfe in Betracht kommen.
Nicht ohne vorherige Prüfung. Die Interessen des Unternehmens und der beschuldigten Organmitglieder können zunächst übereinstimmen, sich aber später auseinanderentwickeln – etwa bei der Zuweisung von Verantwortung, der Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden, internen Untersuchungen oder möglichen Regressansprüchen. Deshalb müssen Mandatsverhältnisse und mögliche Interessenkonflikte frühzeitig geklärt werden. Häufig ist eine koordinierte Verteidigung durch getrennte Rechtsanwälte sachgerechter.
Ja. Ein Unternehmen kann von Durchsuchungen, Beschlagnahmen, der Auswertung geschäftlicher Daten, Unternehmensgeldbußen, Kontosperren und Einziehungsmaßnahmen betroffen sein. Es kann außerdem als Geschädigter, Dritter oder Einziehungsbeteiligter eine eigene prozessuale Stellung haben. Seine Interessen müssen daher unabhängig von der persönlichen Verteidigung einzelner Geschäftsführer oder Mitarbeiter geprüft werden.
Die Staatsanwaltschaft kann Vermögenswerte bereits während des Ermittlungsverfahrens sichern, wenn sie diese als mögliche Taterträge oder als deren Gegenwert ansieht. Betroffen sein können Bankkonten, Forderungen, Immobilien, Fahrzeuge oder sonstige Vermögensgegenstände des Beschuldigten oder eines Unternehmens. Die Verteidigung prüft insbesondere die Berechnung des angeblich Erlangten, die Zurechnung zum Betroffenen, die Rechte Dritter und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Sicherungsmaßnahme.
Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Vor einer internen Untersuchung müssen Auftrag, Ziel, Verantwortlichkeiten, Datenauswertung und Mitarbeiterbefragungen klar festgelegt werden. Ebenso ist zu prüfen, wie sich die Untersuchung auf das Unternehmen, beschuldigte Mitarbeiter und spätere Beweisfragen auswirkt. Auch eine Kooperation mit den Ermittlungsbehörden sollte nicht reflexartig erfolgen, sondern nur nach einer Abwägung der rechtlichen und wirtschaftlichen Chancen und Risiken.
Neben Geld- oder Freiheitsstrafen können erhebliche wirtschaftliche und berufliche Folgen entstehen. Dazu gehören zivilrechtliche Haftungsansprüche, steuerliche Nachforderungen, gewerbe- oder berufsrechtliche Maßnahmen, der Verlust einer Organstellung oder beruflichen Zulassung, aufenthaltsrechtliche Probleme sowie Nachteile bei Versicherungen, Geschäftspartnern und öffentlichen Aufträgen. Diese Risiken sollten von Beginn an in die Verteidigungsstrategie einbezogen werden.
Je nach Tatvorwurf, Beweislage und Verfahrensstand kommen eine Einstellung, ein Strafbefehl oder eine andere abgestimmte Verfahrensbeendigung in Betracht. In anderen Fällen kann eine streitige Hauptverhandlung erforderlich sein. Eine Verständigung sollte nicht allein anhand der vorgeschlagenen Strafe bewertet werden; auch Geständnisumfang, Einziehung, berufliche Nebenfolgen und verbleibende Rechtsmittel müssen berücksichtigt werden.
Kontakt
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