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INTERPOL-Verteidigung

Red Notices, Diffusions, CCF-Verfahren und internationale Fahndungsrisiken

Vertrauliche Ersteinschätzung
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INTERPOL-Fahndungen und ihre Folgen

RATH HAGEN übernimmt INTERPOL-Mandate für Mandanten weltweit. Im Mittelpunkt stehen Verfahren vor der Commission for the Control of INTERPOL’s Files (CCF), insbesondere zu Red Notices und Diffusions. Hinzu kommt die Beratung zu den praktischen Folgen internationaler Fahndungen, etwa vor Reisen oder bei drohender Festnahme und Auslieferung.

Bevor wir gegen eine INTERPOL-Fahndung vorgehen, klären wir, was konkret vorliegt und worauf die Fahndung beruht. Ein Antrag bei der CCF ist dabei nicht in jedem Fall der erste Schritt. Mitunter muss zunächst gegen den nationalen Haftbefehl vorgegangen oder die Auslieferung verteidigt werden. Mehrere Verfahren müssen häufig parallel geführt und aufeinander abgestimmt werden.

Dr. Julius Hagen vertritt Mandanten vor der CCF in Red-Notice- und Diffusion-Verfahren. Bei grenzüberschreitenden Mandaten bindet er bei Bedarf Anwälte vor Ort ein und koordiniert die Verfahren. Erstgespräche sind weltweit telefonisch oder per Zoom möglich; persönliche Besprechungen finden in Berlin und Düsseldorf statt.

Dr. Julius Hagen

Dr. Julius Hagen

Rechtsanwalt

Dr. Julius Hagen verteidigt in Strafsachen, im Wirtschaftsstrafrecht, in Auslieferungsverfahren und in INTERPOL-Angelegenheiten. Er berät auf Deutsch und Englisch.

Notfallkontakt

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INTERPOL-Verfahren und Rechtsbehelfe

Bei der CCF kann Auskunft über bei INTERPOL gespeicherte Daten beantragt werden. Verstößt ihre Verarbeitung gegen die INTERPOL-Regeln, kommen Berichtigung, Einschränkung oder Löschung in Betracht.

Löschung einer Red Notice
Wir prüfen Red Notices und bereiten Löschungsanträge bei der CCF vor.
Verteidigung gegen INTERPOL-Diffusions
Wir prüfen Diffusions und gehen gegen eine unzulässige Verarbeitung durch INTERPOL vor.
CCF-Antrag bei INTERPOL
Wir beantragen bei der CCF Auskunft und, soweit erforderlich, die Berichtigung, Einschränkung oder Löschung von Daten.
Politisch motivierte INTERPOL-Fahndung
Wir prüfen politisch geprägte Fahndungen und tragen die relevanten Einwände gegenüber der CCF vor.
Menschenrechte und faires Verfahren
Wir prüfen, ob die Datenverarbeitung durch INTERPOL menschenrechtliche oder verfahrensrechtliche Grenzen verletzt.

Fahndung, Reise und Festnahme

Eine internationale Fahndung kann sich bereits vor einer Festnahme auswirken – bei Grenzkontrollen, auf Reisen oder sobald Hinweise auf eine Red Notice oder Diffusion bekannt werden.

Bin ich bei INTERPOL gesucht?
Wir klären, ob Anhaltspunkte für eine Red Notice, Diffusion oder andere internationale Fahndung bestehen.
Reisen trotz INTERPOL-Risiko
Wir prüfen vor einer geplanten Reise das konkrete Festnahme- und Auslieferungsrisiko.
Festnahme am Flughafen
Wir übernehmen nach einer Festnahme in Deutschland die Verteidigung und bereiten das Auslieferungsverfahren vor.

INTERPOL, Strafverfahren und Auslieferung

Eine Red Notice kann zur Festnahme und zu einem Auslieferungsverfahren führen. Wer gegen die Fahndung vorgeht, muss deshalb auch das zugrunde liegende Strafverfahren und eine mögliche Auslieferung im Blick behalten.

INTERPOL und CCF
Wir gehen vor der CCF gegen Daten vor, deren Speicherung oder Verarbeitung gegen die INTERPOL-Regeln verstößt.
Auslieferungsrisiko
Wir stimmen bei konkretem Festnahme- oder Auslieferungsrisiko das Vorgehen bei INTERPOL mit der Auslieferungsverteidigung ab.

Häufige Fragen zur Beauftragung

Ja. INTERPOL-Mandate können für Mandanten weltweit übernommen werden. Wenn zusätzlich nationale Verfahren in anderen Staaten betroffen sind, kann die Zusammenarbeit mit geeigneten lokalen Anwälten koordiniert werden.

Im ersten Gespräch klären wir, welche Fahndungsmaßnahme bekannt oder vermutet wird, welche Staaten und Verfahren betroffen sind und welcher Handlungsbedarf besteht. Gespräche sind telefonisch oder per Zoom weltweit sowie persönlich in Berlin und Düsseldorf möglich.

RATH HAGEN arbeitet in solchen Mandaten auf Grundlage individueller Honorarvereinbarungen. Je nach Art und Umfang des Mandats kann eine zeitbasierte Vergütung oder ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Vergütungsmodell und voraussichtlicher Leistungsumfang werden vor Beginn der Tätigkeit besprochen.

Hilfreich sind insbesondere vorhandene Red Notices oder Diffusions, nationale Haftbefehle oder Gerichtsentscheidungen, Schreiben von Behörden sowie Informationen zu laufenden Straf- oder Auslieferungsverfahren. Wenn Unterlagen noch nicht vorliegen, kann die erste Einordnung auch auf Grundlage der bekannten Tatsachen beginnen.

INTERPOL-Fall besprechen

Schildern Sie uns kurz die bekannte oder vermutete Fahndung und den aktuellen Verfahrensstand. Wir besprechen anschließend das weitere Vorgehen.

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Kontaktinformationen

info@rh-legal.de

Berlin

  • Fasanenstr. 15, 10623 Berlin
  • +49 3075 438452
  • +49 3075 438476

Düsseldorf

  • Couvenstr. 4, 40211 Düsseldorf
  • +49 2119 7632101
  • +49 2119 7632103

Über uns

RATH HAGEN Rechtsanwälte ist eine deutsche Kanzlei mit Büros in Berlin und Düsseldorf. Wir beraten und vertreten Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland und darüber hinaus, insbesondere in internationalen Straf-, Auslieferungs- und INTERPOL-Verfahren sowie im Bereich Global Mobility, Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht.

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Unsere Leistungen

  • Strafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Auslieferungsrecht
  • INTERPOL
  • Migration & globale Mobilität
  • Staatsbürgerschaft und Einbürgerung
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