Anwalt für Auslieferungsrecht
Verteidigung nach Festnahme und in Auslieferungsverfahren vor deutschen Gerichten
Auslieferungsverteidigung in Deutschland
RATH HAGEN verteidigt Personen in Auslieferungsverfahren vor deutschen Gerichten. Die Praxis wird von Rechtsanwalt Dr. Julius Hagen geführt. Er vertritt Mandanten in Auslieferungs- und INTERPOL-Verfahren und berät auf Deutsch und Englisch.
Wird eine Person in Deutschland aufgrund eines ausländischen Ersuchens festgenommen, entscheiden deutsche Behörden und Gerichte zunächst über die Haft und anschließend über die Zulässigkeit der Auslieferung. Der Tatvorwurf aus dem ersuchenden Staat wird dabei grundsätzlich nicht erneut verhandelt. Gegenstand des deutschen Verfahrens sind die Voraussetzungen der Übergabe und mögliche Auslieferungshindernisse.
Nach einer Festnahme muss meist zuerst geklärt werden, welches Ersuchen vollstreckt wird und auf welcher Grundlage die Person in Haft bleiben soll. Einwände gegen die Auslieferung können schon in dieser Phase relevant sein. Ist die Auslieferung bereits für zulässig erklärt worden, prüfen wir die noch verfügbaren Rechtsbehelfe und bei Zeitdruck auch verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutz.
Wir übernehmen Auslieferungsverfahren in ganz Deutschland. Besprechungen können in Berlin, Düsseldorf oder per Videokonferenz stattfinden. Soweit das Ausgangsverfahren im Ausland anwaltlich begleitet werden muss, binden wir dort geeignete Kollegen ein.
Festnahme, Haft und Auslieferungsentscheidung
Häufige Fragen zum Mandat
Auslieferungsfall besprechen
Teilen Sie uns mit, welcher Staat die Auslieferung verlangt und ob bereits eine Festnahme oder gerichtliche Entscheidung vorliegt. Vorhandene Unterlagen können Sie unmittelbar mitsenden.










