Verteidigung im AWG-Strafverfahren
Bei Durchsuchung, Vorladung oder Ermittlungen wegen eines Sanktions- oder Exportverstoßes
Von Rechtsanwalt Dr. Julius Hagen
Wenn wegen eines AWG-Verstoßes ermittelt wird
Eine Zollkontrolle oder eine zurückgehaltene Lieferung kann der Anlass für ein AWG-Strafverfahren sein. Spätestens bei einer Durchsuchung oder einer Vorladung als Beschuldigter sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Auch eine interne Meldung kann Ermittlungen auslösen. Bei Schreiben des BAFA oder einer Bank ist zunächst zu klären, ob es um eine Auskunft zum Geschäft oder bereits um einen strafrechtlichen Vorwurf geht.
Als beschuldigte Person dürfen Sie zur Sache schweigen und einen Verteidiger hinzuziehen. Welche Angaben Zeugen, Unternehmen oder Empfänger einer Auskunftsanordnung machen müssen, richtet sich nach anderen Vorschriften. Wir klären vor einer Antwort, in welcher Rolle die Behörde Sie anspricht und wozu Sie sich äußern müssen.
Die Rolle der Zollbehörden
Die Staatsanwaltschaft führt das strafrechtliche Ermittlungsverfahren. Hauptzollämter und Zollfahndungsämter können sie nach § 21 AWG unterstützen und haben in den gesetzlich bestimmten Fällen eigene Ermittlungsaufgaben. Für Exportgenehmigungen und fachliche Fragen zur Gütereinstufung ist insbesondere das BAFA zuständig. Angaben aus einem Genehmigungsverfahren können später auch in der Ermittlungsakte auftauchen.
Verlangt die Behörde Auskünfte nach § 23 AWG, sehen wir uns die Fragen und die gesetzliche Auskunftspflicht an. Die Vorschrift erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, selbstbelastende Antworten zu verweigern. Bis zum Ablauf der gesetzten Frist sollte geklärt sein, ob Sie antworten müssen oder ob zunächst der Umfang des Verlangens zu klären beziehungsweise eine Fristverlängerung zu beantragen ist.
Was bei einer Durchsuchung zu tun ist
- Keine Aussage ohne Anwalt. Machen Sie zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.
- Beschluss, Aktenzeichen und Namen der handelnden Behörde festhalten; Kopien der übergebenen Unterlagen und des Sicherstellungsverzeichnisses aufbewahren.
- E-Mails, Liefer- und Zahlungsdaten unverändert sichern. Nichts löschen, nachträglich umdatieren oder mit anderen Beteiligten inhaltlich abstimmen.
- Zustellungen und Fristen notieren.
Was die Ermittlungsakte zeigt
Erst die Akteneinsicht zeigt, auf welche Lieferungen, Zahlungen oder Dienstleistungen sich der Verdacht stützt. Wir gleichen die Darstellung der Ermittler mit Verträgen, Ausfuhranmeldungen, Endverbleibserklärungen und internen Freigaben ab. Besonders aufschlussreich können Änderungen des Empfängers, der Lieferroute oder des Verwendungszwecks sein: Wann wurde die Änderung vereinbart, wer wusste davon und was wurde tatsächlich ausgeführt?
Zu jedem Vorgang gehört die Prüfung der damals geltenden Vorschriften. Ein später eingeführtes Verbot lässt sich nicht ohne Weiteres auf ein früheres Geschäft übertragen. Auch Änderungen nach der Tat können für die Strafbarkeit von Bedeutung sein. Ob eine Stellungnahme weiterhilft und welche Belege sie braucht, entscheiden wir nach dieser Prüfung.
Persönliche Verantwortung im Unternehmen
Ein Geschäftsführer, ein Exportverantwortlicher und ein Mitarbeiter, der eine Zahlung freigibt, haben regelmäßig unterschiedliche Aufgaben. Für den jeweiligen Vorwurf kommt es darauf an, was die einzelne Person getan oder unterlassen hat, worüber sie entscheiden konnte und welche Informationen ihr vorlagen. Bei einer Unterschrift unter einer Freigabe muss deshalb auch der Ablauf untersucht werden, in dem sie erteilt wurde.
Wenn ein Unternehmen intern die Verantwortung für einen Verstoß klärt, können seine Interessen von denen einzelner Beschäftigter abweichen. Vor Interviews oder gemeinsamen Erklärungen besprechen wir, wen wir vertreten und ob weitere Beteiligte eigene Anwälte benötigen. Dabei berücksichtigen wir auch mögliche Konflikte zwischen arbeitsrechtlichen Auskunftspflichten und strafprozessualen Rechten.
Verteidigung im weiteren Verfahren
Wir beantragen Akteneinsicht, begleiten Sie bei Vernehmungen und kümmern uns um den Umgang mit beschlagnahmten Unterlagen und Daten. Nach Auswertung der Akte besprechen wir, ob Sie sich zum Vorwurf äußern sollten. Eine Einlassung kann einen Ablauf erklären oder einen rechtlichen Einwand begründen. Es kann aber auch sinnvoll sein, vorerst weiter zu schweigen.
Gegen eine Beschlagnahme oder einen Vermögensarrest kommen eigene Rechtsbehelfe in Betracht. Je nach Aktenlage arbeiten wir auf eine Einstellung hin, wenden uns gegen einen Strafbefehl oder verteidigen Sie nach einer Anklage. Ob das behauptete Geschäft überhaupt gegen § 17 oder § 18 AWG verstieß, bleibt dabei eine zentrale Frage.
AWG-Ermittlungsverfahren vertraulich besprechen
Teilen Sie uns die handelnde Behörde, das Aktenzeichen und die aktuelle Maßnahme mit. So lässt sich die Dringlichkeit Ihres Anliegens einordnen.





