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Steuerliche Schnittstellen bei Remote Work und grenzüberschreitendem Arbeiten

Steuerliche Fragen frühzeitig erkennen und in das Gesamtprojekt einordnen

Grenzüberschreitendes Setup prüfen lassen
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Von Rechtsanwältin Dr. Theresa Rath

Steuerliche Fragen früh erkennen

Wer in einem Staat lebt und beruflich mit Deutschland oder einem weiteren Staat verbunden bleibt, kann neben aufenthalts- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen auch steuerliche Berührungspunkte haben. Aus dem zulässigen Wohn- oder Arbeitsort lässt sich nicht ohne Weiteres ableiten, in welchem Staat steuerliche Pflichten entstehen.

Welche Fragen relevant werden können, hängt von der konkreten Lebens- und Arbeitssituation ab. Die steuerliche Einordnung erfolgt getrennt durch qualifizierte Steuerberater und wird bei Bedarf mit den migrations- und sozialversicherungsrechtlichen Ergebnissen abgestimmt.

Die rechtliche Beratung beschränkt sich auf deutsches Recht einschließlich der in Deutschland anwendbaren unionsrechtlichen Vorgaben. Eine steuerrechtliche Beratung wird nicht erbracht.

Wohnsitz und Aufenthalt als mögliche Anknüpfungspunkte

Für die steuerliche Prüfung kann beispielsweise relevant sein, ob in Deutschland weiterhin eine Wohnung zur Verfügung steht, wo sich eine Person tatsächlich aufhält und welche Verbindungen zum neuen Wohnstaat bestehen. Eine melderechtliche Abmeldung beantwortet diese Fragen nicht abschließend.

Kommen nach den jeweiligen nationalen Vorschriften mehrere Staaten als Ansässigkeitsstaat in Betracht, kann sich die weitere Einordnung aus dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen ergeben. Welche Regelung greift, muss durch qualifizierte Steuerberater anhand des betroffenen Staates und des konkreten Sachverhalts geprüft werden. Über häufig genannte Faustregeln wie die 183-Tage-Regel bestehen vielfach Missverständnisse.

Bei Selbständigen können unter anderem die tatsächlichen Arbeitsorte, die berufliche Infrastruktur in den beteiligten Staaten und die Organisation der Tätigkeit steuerlich relevant werden. Ob daraus steuerliche Pflichten entstehen, lässt sich nur anhand des konkreten Sachverhalts und der anwendbaren Vorschriften beurteilen.

Doppelbesteuerungsabkommen als Teil der steuerlichen Prüfung

Ein möglicher Prüfungsbedarf sollte früh erkannt werden, etwa wenn regelmäßig aus einem ausländischen Homeoffice gearbeitet wird oder berufliche Verbindungen zu Deutschland fortbestehen. Die steuerliche Bewertung und eine etwaige Gestaltung bleiben qualifizierten Steuerberatern vorbehalten.

Doppelbesteuerungsabkommen können für die Verteilung von Besteuerungsrechten und die Vermeidung einer Doppelbesteuerung relevant sein. Ihre Anwendung setzt jedoch regelmäßig voraus, dass zunächst die möglichen Steuerpflichten nach dem Recht der beteiligten Staaten geprüft wurden.

Steuerliche Prüfung mit den übrigen Fragen abstimmen

Welches Abkommen und welche Vorschrift einschlägig sein können, hängt von den beteiligten Staaten, der Einkunftsart und der konkreten Tätigkeit ab. Diese Prüfung wird nicht durch RATH HAGEN, sondern durch hierfür qualifizierte Steuerberater vorgenommen.

Zunächst werden die migrations- und freizügigkeitsrechtlichen Fragen geklärt. Ergibt sich daneben ein möglicher steuerlicher Prüfungsbedarf, können der Sachverhalt und die benötigten Informationen für die Beratung durch Steuerberater aufbereitet werden.

Wann eine frühe Abstimmung sinnvoll sein kann

Die Einbindung geeigneter Steuerberater kann koordiniert werden. Deren Ergebnisse lassen sich anschließend mit den aufenthalts- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen abstimmen, ohne die Zuständigkeit der jeweiligen Fachleute zu vermischen.

Mögliche steuerliche Fragen sollten insbesondere vor einem Umzug, vor regelmäßiger Remote-Arbeit aus einem anderen Staat oder bei einer wesentlichen Veränderung der selbständigen Tätigkeit erkannt werden. Auch bei einer bereits bestehenden Konstellation kann geklärt werden, welche Punkte an qualifizierte Steuerberater weiterzugeben sind.

Wann eine Prüfung sinnvoll ist

Ein frühes Problembewusstsein ist besonders vor einem Umzug, vor der Aufnahme regelmäßiger Remote-Arbeit im Ausland oder bei einer wesentlichen Veränderung der selbständigen Tätigkeit sinnvoll. Bei einem bereits gelebten Modell kann zunächst geklärt werden, welche steuerlichen Fragen überhaupt an spezialisierte Berater weitergegeben werden müssen.

Inhaltsverzeichnis
Steuerliche Fragen früh erkennen
Wohnsitz und Aufenthalt als mögliche Anknüpfungspunkte
Doppelbesteuerungsabkommen als Teil der steuerlichen Prüfung
Steuerliche Prüfung mit den übrigen Fragen abstimmen
Wann eine frühe Abstimmung sinnvoll sein kann
Wann eine Prüfung sinnvoll ist

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FAQ

Nein. RATH HAGEN kann mögliche steuerliche Berührungspunkte erkennen und die erforderlichen Informationen für eine Beratung durch qualifizierte Steuerberater aufbereiten. Die steuerliche Bewertung und Gestaltung wird ausschließlich von den hierfür qualifizierten Beratern vorgenommen.

Die beteiligten Fachleute prüfen ihre jeweiligen Rechtsgebiete. RATH HAGEN kann den Sachverhalt aufbereiten, die Reihenfolge der Prüfungen abstimmen und die Ergebnisse für die aufenthalts- und freizügigkeitsrechtliche Beratung zusammenführen.

Inhaltsverzeichnis
Wird durch RATH HAGEN steuerrechtliche Beratung erbracht?
Wie werden die verschiedenen Beratungen abgestimmt?
Dr. Theresa Rath

Dr. Theresa Rath

Dr. Theresa Rath vertritt Mandanten und Unternehmen im Aufenthaltsrecht, Business Migration und Staatsangehörigkeitsrecht. Sie berät auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Italienisch und Portugiesisch.

Grenzüberschreitende Beratung koordinieren lassen

Mögliche steuerliche Fragen werden früh erkannt und für die Prüfung durch qualifizierte Steuerberater aufbereitet. Die steuerliche Bewertung selbst ist nicht Gegenstand der Beratung durch RATH HAGEN.

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