EU-Freizügigkeit beim grenzüberschreitenden Arbeiten und Leben
Aufenthaltsrechtliche Klarheit für Remote Work, Selbständige und freie Berufe mit Deutschlandbezug
Von Rechtsanwältin Dr. Theresa Rath
EU-Freizügigkeit als Grundlage eines grenzüberschreitenden Lebens- und Arbeitsmodells
Wer in einem EU-Staat lebt und beruflich mit Deutschland verbunden bleibt, bewegt sich rechtlich zwischen mehreren Ordnungen. Eine selbständige Tätigkeit für deutsche Auftraggeber oder Kunden, ein Unternehmen oder Büro in Deutschland und ein Wohnsitz in Italien, Spanien oder Portugal können unionsrechtlich zulässig sein. Ob und auf welcher Grundlage ein Aufenthaltsrecht besteht, hängt von Staatsangehörigkeit, tatsächlichem Aufenthaltsort und der konkreten Form der Tätigkeit ab.
Die Freizügigkeit beantwortet dabei zunächst die aufenthaltsrechtliche Frage. Steuerpflicht, Sozialversicherung und berufsrechtliche Zulassung folgen eigenen Regeln. Ein tragfähiges Setup entsteht deshalb erst, wenn diese Ebenen voneinander getrennt geprüft und anschließend zusammengeführt werden.
Meine rechtliche Beratung beschränkt sich auf deutsches Recht einschließlich der in Deutschland anwendbaren unionsrechtlichen Vorgaben. Eine steuerrechtliche Beratung erbringe ich nicht.
Welcher Freizügigkeitstatbestand zu Ihrer Tätigkeit passt
Das Freizügigkeitsrecht unterscheidet unter anderem Arbeitnehmer, niedergelassene Selbständige, grenzüberschreitende Dienstleister, Dienstleistungsempfänger und Personen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Für Remote Work ist die Bezeichnung im Vertrag allein nicht ausschlaggebend. Relevant sind die tatsächlich ausgeübte Arbeit, ihre wirtschaftliche Bedeutung, der Ort der Leistung und die Einbindung in ein Unternehmen oder eine eigene berufliche Struktur.
Bei Selbständigen und Angehörigen freier Berufe ist häufig zu klären, ob eine dauerhafte Niederlassung im Wohnstaat besteht oder ob Leistungen nur vorübergehend grenzüberschreitend erbracht werden. Arbeitnehmer können wiederum in einem Staat wohnen, für einen Arbeitgeber in einem anderen Staat tätig sein und ihre Arbeit an mehreren Orten ausüben. Diese Einordnung bildet die Grundlage für die weiteren aufenthaltsrechtlichen Schritte.
Die ersten drei Monate und der Aufenthalt danach
Unionsbürger dürfen sich grundsätzlich bis zu drei Monate in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, wenn sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Für einen längeren Aufenthalt muss ein Freizügigkeitstatbestand fortbestehen. Arbeitnehmer und Selbständige stützen sich auf ihre tatsächliche Erwerbstätigkeit. Nicht erwerbstätige Personen benötigen grundsätzlich ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel.
Melde- und Registrierungsverfahren werden durch den jeweiligen Aufenthaltsstaat ausgestaltet. Wer seinen Lebensmittelpunkt verlegt oder zwischen zwei Staaten aufteilt, sollte deshalb früh prüfen, welche Anmeldung, Bescheinigung oder Dokumentation dort verlangt wird. Meine Prüfung erfasst den Deutschlandbezug und die in Deutschland anwendbaren unionsrechtlichen Vorgaben; für Verfahren und Rechtsfragen eines anderen Staates ist örtliche Beratung erforderlich.
Welche Tatsachen ein grenzüberschreitendes Setup bestimmen
Bei Remote Work lässt sich die rechtliche Lage selten aus einer einzigen Adresse ableiten. Ein deutscher Geschäftssitz kann bestehen bleiben, obwohl ein großer Teil der Arbeit im Ausland erfolgt. Umgekehrt kann ein Wohnsitz im Ausland allein noch nicht zeigen, wo die berufliche Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Auch regelmäßige Reisetage, Räume, Personal, Mandanten- oder Kundenkontakte und familiäre Bindungen können die Einordnung beeinflussen.
Für die erste Einordnung werden insbesondere benötigt
- Staatsangehörigkeit aller betroffenen Personen und geplante Aufenthaltsstaaten
- Wohnsitze, Aufenthaltszeiten und regelmäßige Reisetage
- Art der Tätigkeit, Vertragsbeziehungen und tatsächliche Arbeitsorte
- Geschäftssitz, Büro, Auftraggeber oder Arbeitgeber in Deutschland und im Ausland
- Familienangehörige, die mitziehen oder ein eigenes Aufenthaltsrecht benötigen
- bestehende Kranken-, Sozial- und berufsständische Absicherung
Familienangehörige und Drittstaatsangehörige
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und in bestimmten Fällen weitere Angehörige können ein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht haben. Das ist besonders wichtig, wenn der mobile Unionsbürger mit einem drittstaatsangehörigen Familienmitglied zusammenlebt. Dann können Einreise, Aufenthaltskarte und Nachweise der familiären Beziehung eigene Verfahren auslösen.
Ob das Unionsrecht tatsächlich anwendbar ist, muss bei deutschen Staatsangehörigen mit Deutschlandbezug gesondert geprüft werden. Wer ausschließlich im eigenen Mitgliedstaat lebt, kann sich nicht ohne Weiteres auf dieselben Regeln berufen wie ein Unionsbürger, der von seiner Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat. Rückkehrfälle und ein echtes gemeinsames Familienleben in einem anderen Mitgliedstaat können anders zu beurteilen sein.
Freizügigkeit entscheidet nicht über Steuern und Sozialversicherung
Ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht legt weder automatisch den steuerlichen Wohnsitz noch den zuständigen Sozialversicherungsträger fest. Doppelbesteuerungsabkommen, nationale Steuerregeln und das europäische Sozialversicherungsrecht verwenden eigene Anknüpfungspunkte. Bei einer Tätigkeit in mehreren Staaten kann beispielsweise der gewöhnliche Tätigkeitsumfang im Wohnstaat eine Rolle spielen; für freie Berufe kommen zusätzlich berufsständische Systeme in Betracht.
Ich berate nicht im Steuerrecht. Im Rahmen der migrationsrechtlichen Setup-Prüfung kann ich jedoch die Schnittstellen benennen, die benötigten Informationen strukturieren und bei Bedarf geeignete Berater oder andere Fachleute in den beteiligten Staaten identifizieren und koordinieren.
Die Setup-Prüfung als eigenständiges Mandat
Die Prüfung beginnt mit einer belastbaren Darstellung des geplanten oder bereits gelebten Modells: Wer lebt wann in welchem Staat, wo wird tatsächlich gearbeitet, welche deutsche berufliche Struktur bleibt bestehen und welche Familienangehörigen sind betroffen? Daraus entsteht eine Themen- und Zuständigkeitskarte für Aufenthaltsrecht, Sozialversicherung, Steuern und Berufsrecht.
Ich prüfe die unions- und migrationsrechtliche Grundlage, ordne den Deutschlandbezug ein und kennzeichne Punkte, für die ausländische oder fachfremde Beratung benötigt wird. So kann ein komplexes Modell in einzelne Entscheidungen aufgeteilt werden, ohne die Wechselwirkungen aus dem Blick zu verlieren. Die Beratung ist auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Italienisch und Portugiesisch möglich.
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FAQ
Grenzüberschreitendes Setup prüfen lassen
Ich prüfe die unions- und migrationsrechtliche Grundlage Ihres Modells, strukturiere die Schnittstellen und koordiniere bei Bedarf geeignete Fachleute in den beteiligten Staaten.




