Business Migration in Deutschland

Aufenthaltsrechtliche Lösungen für Unternehmen, Fachkräfte, Gründer und internationale Mobilität

Arbeit in einer globalisierten Welt

Von Rechtsanwältin Dr. Theresa Rath

Arbeit, internationale Mobilität und Business Migration in Deutschland

Internationale Beschäftigung, grenzüberschreitende Unternehmensstrukturen oder ein geplanter Umzug nach Deutschland werfen häufig aufenthaltsrechtliche Fragen auf. Dabei geht es oft nicht nur um ein einzelnes Visum, sondern um langfristige Strategien: Arbeitsaufnahme, Unternehmensgründung, Familiennachzug, Niederlassungserlaubnis oder später auch Einbürgerung können miteinander zusammenhängen.

Welche Möglichkeiten bestehen, hängt unter anderem von Qualifikation, Berufserfahrung, Staatsangehörigkeit, Unternehmensstruktur oder dem konkreten Tätigkeitsmodell ab. Dieselbe Tätigkeit kann – abhängig von der individuellen Situation – zu unterschiedlichen aufenthaltsrechtlichen Lösungen führen.

Gerade internationale Unternehmen, Gründer oder Fachkräfte stehen häufig vor Fragen, die über klassische Visaverfahren hinausgehen:

Welche Aufenthaltserlaubnis passt zum geplanten Tätigkeitsmodell?

  • Können Familienangehörige nachziehen?
  • Welche Anforderungen gelten für Arbeitgeber?
  • Wie wirken sich Gehalt, Abschluss oder Berufserfahrung aus?
  • Welche langfristige Perspektive besteht in Deutschland?

Typische Themen der Business Migration

Business Migration umfasst deutlich mehr als Fachkräfteeinwanderung. Wiederkehrende Fragestellungen betreffen insbesondere:

  • Fachkräfteeinwanderung und Aufenthalt zur Beschäftigung
  • EU Blue Card und hochqualifizierte Tätigkeiten
  • Unternehmensgründung und selbstständige Tätigkeit
  • Internationale Beschäftigungsmodelle
  • Arbeitgeber- und Unternehmensberatung
  • Niederlassungserlaubnis und langfristige Aufenthaltsstrategien

Langfristige Planung statt isolierter Visalösungen

Viele Verfahren werden zunächst aus einer kurzfristigen Perspektive betrachtet: Ein Arbeitsvertrag liegt vor, ein Unternehmen soll gegründet werden oder ein Umzug nach Deutschland steht bevor.

In der Praxis lohnt sich häufig ein weiterer Blick. Frühzeitig können Fragen zu dauerhaftem Aufenthalt, Familiennachzug oder späterer Einbürgerung berücksichtigt werden. Nicht jede Entscheidung wirkt sich nur auf den aktuellen Aufenthaltstitel aus.

Ich berate unter anderem zu:

  • Aufenthaltstiteln für Fachkräfte und Unternehmen
  • Business Migration und internationale Mobilität
  • EU Blue Card und Arbeitsmigration
  • Gründungsvorhaben und selbstständiger Tätigkeit
  • Niederlassungserlaubnis und langfristigem Aufenthalt
  • Komplexen aufenthaltsrechtlichen Konstellationen für internationale Mandanten

Unsere Kompetenzfelder

Blaue Karte EU Deutschland
Voraussetzungen, Mindestgehalt & Antrag
Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung - § 18b AufenthG
Für Fachkräfte
Selbständigkeit in Deutschland – Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG
Under specific conditions, German immigration law allows residence for entrepreneurial activities, business establishment and self-employment.
Freiberufler in Deutschland – Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 5 AufenthG
Aufenthaltserlaubnis für freie Berufe in Deutschland
Other Employment Purposes in Germany (§ 19c AufenthG)
Aufenthaltserlaubnisse für atypische Beschäftigungen, Berufserfahrung und Sonderkonstellationen
Chancenkarte Deutschland
Punktesystem & Voraussetzungen
Job Seeker Visum Deutschland
Nach erfolgreichem Studium in Deutschland
Berufsausbildung in Deutschland (§ 16a AufenthG)
Aufenthaltserlaubnisse für betriebliche und schulische Berufsausbildung in Deutschland
Niederlassungserlaubnis
Dauerhaft in Deutschland leben
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Deutschland
Der Weg zur Anerkennung
Dr. Theresa Rath

Dr. Theresa Rath

Dr. Theresa Rath berät im Aufenthaltsrecht, Business Migration und Staatsangehörigkeitsrecht. Sie berät auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Italienisch und Portugiesisch.

Kontakt

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Business Migration - Rath Hagen Rechtsanwälte – Strafverteidiger in Deutschland