Festnahme am Flughafen wegen eines internationalen Haftbefehls

Verteidigung bei Auslieferung, Europäischem Haftbefehl und INTERPOL-Ausschreibungen

Wenn es am Flughafen plötzlich zu einer Festnahme kommt

Eine Festnahme am Flughafen ist für Betroffene meist völlig überraschend. Häufig erfolgt sie bei der Passkontrolle, beim Umsteigen oder unmittelbar vor dem Boarding. In vielen Fällen wussten die Betroffenen nicht, dass gegen sie ein internationaler Haftbefehl, ein Europäischer Haftbefehl oder eine Fahndungsausschreibung über INTERPOL oder das Schengener Informationssystem besteht.

Checkliste

  • Bleiben Sie ruhig.
  • Geben Sie nur Ihre persönlichen Daten an.
  • Äußern Sie sich nicht zu den Vorwürfen.
  • Unterzeichnen Sie keine Dokumente, ohne zuvor rechtlichen Rat eingeholt zu haben.
  • Bestehen Sie gegebenenfalls auf einem Dolmetscher.
  • Bitten Sie darum, einen auf Auslieferungsrecht spezialisierten Anwalt kontaktieren zu dürfen.
  • Informieren Sie Ihre Angehörigen nur kurz und gehen Sie nicht im Detail auf den Fall ein.

Gerade an Flughäfen werden internationale Fahndungsausschreibungen besonders häufig vollstreckt. Für Betroffene bedeutet das: Innerhalb kürzester Zeit müssen Entscheidungen getroffen werden, obwohl die Situation unübersichtlich, belastend und oft sprachlich schwierig ist. Umso wichtiger ist es, in dieser Lage keine Angaben zur Sache zu machen und sofort spezialisierte anwaltliche Hilfe zu organisieren.

Dr. Julius Hagen

Dr. Julius Hagen

Dr. Julius Hagen verteidigt in Strafsachen, im Wirtschaftsstrafrecht, in Auslieferungsverfahren, in INTERPOL-Angelegenheiten sowie in Handelsstreitigkeiten.

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