Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung

Wann nach einer OLG-Entscheidung noch verfassungsrechtlicher Rechtsschutz möglich ist

Von Rechtsanwalt Dr. Julius Hagen

Verfassungsrechtlicher Schutz gegen Auslieferungsentscheidungen

Wenn die Auslieferung bereits für zulässig erklärt wurde, bleibt häufig nur noch die Verfassungsbeschwerde. Anders als im normalen Strafverfahren gibt es gegen den Auslieferungsbeschluss des Oberlandesgerichts regelmäßig keine Berufung oder Revision. Die Verfassungsbeschwerde ist deshalb die letzte Chance, eine Auslieferung noch zu verhindern.

Die Verfassungsbeschwerde ist jedoch kein gewöhnliches Rechtsmittel und keine weitere Tatsacheninstanz. Das Bundesverfassungsgericht prüft nicht jeden einfachen Rechtsfehler, sondern nur, ob eine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts vorliegt.

Wann kommt eine Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung in Betracht?

Die Verfassungsbeschwerde wird typischerweise relevant, wenn das Oberlandesgericht die Auslieferung endgültig für zulässig erklärt hat.

In dieser Lage ist der fachgerichtliche Rechtsschutz regelmäßig ausgeschöpft oder stark eingeschränkt. Dann muss geprüft werden, ob die angegriffene Entscheidung Grundrechte oder andere verfassungsrechtliche Gewährleistungen verletzt.

Warum die Verfassungsbeschwerde in Auslieferungssachen besondere Sorgfalt erfordert

Eine Verfassungsbeschwerde in Auslieferungssachen muss besonders präzise aufgebaut sein. Das ergibt sich schon daraus, dass nicht jeder Verfahrens- oder Beurteilungsfehler verfassungsrechtlich erheblich ist. Das Ursprungsdokument betont ausdrücklich, dass gerade in Auslieferungssachen besondere Sorgfalt erforderlich ist.

Die Beschwerde muss deshalb genau herausarbeiten, worin die spezifische verfassungsrechtliche Verletzung liegt und weshalb gerade diese Verletzung durch die angegriffene OLG-Entscheidung bewirkt wurde.

Warum der Eilantrag oft noch wichtiger ist als die Verfassungsbeschwerde selbst

In der Praxis reicht die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde allein oft nicht aus. Wenn die Übergabe bevorsteht, muss zusätzlich regelmäßig ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG gestellt werden.

Der Grund ist einfach: Eine noch so sorgfältig begründete Verfassungsbeschwerde hilft häufig nicht mehr, wenn die Auslieferung bereits vollzogen wurde und damit vollendete Tatsachen geschaffen sind.

Wann eine Verfassungsbeschwerde besonders sorgfältig geprüft werden sollte

Besonders dringlich ist die Prüfung einer Verfassungsbeschwerde, wenn das Oberlandesgericht die Auslieferung bereits für zulässig erklärt hat, wenn ein Europäischer Haftbefehl zugrunde liegt, wenn schwerwiegende menschenrechtliche oder gesundheitliche Risiken im Raum stehen oder wenn das Gericht zentrale Einwände nicht tragfähig gewürdigt hat.

Auch dann, wenn im bisherigen Verfahren wesentliche Tatsachen nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden, muss sofort geprüft werden, ob zunächst fachgerichtlich nachgesteuert werden muss und wie dies mit der Vorbereitung einer Verfassungsbeschwerde zusammenhängt. Das ergibt sich aus der engen Verbindung zwischen § 33 Abs. 2 IRG und späterem Verfassungsrechtsschutz.

Wann sofort verfassungsgerichtlicher Eilrechtsschutz geprüft werden sollte

Sofortiger anwaltlicher Handlungsbedarf besteht insbesondere, wenn das Oberlandesgericht die Auslieferung bereits für zulässig erklärt hat, wenn eine Überstellung kurzfristig bevorsteht oder wenn schwerwiegende menschenrechtliche oder gesundheitliche Einwände verfassungsrechtlich aufgearbeitet und zugleich im Wege des Eilrechtsschutzes gesichert werden müssen.

Dr. Julius Hagen

Dr. Julius Hagen

Dr. Julius Hagen berät und verteidigt in Strafsachen, im Wirtschaftsstrafrecht, in Auslieferungsverfahren, in INTERPOL-Angelegenheiten sowie in streitigen wirtschaftlichen Konflikten.

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