Festnahme am Flughafen wegen eines internationalen Haftbefehls
Verteidigung bei Auslieferung, Europäischem Haftbefehl und INTERPOL-Ausschreibungen
Wenn es am Flughafen plötzlich zu einer Festnahme kommt
Eine Festnahme am Flughafen ist für Betroffene meist völlig überraschend. Häufig erfolgt sie bei der Passkontrolle, beim Umsteigen oder unmittelbar vor dem Boarding. In vielen Fällen wussten die Betroffenen nicht, dass gegen sie ein internationaler Haftbefehl, ein Europäischer Haftbefehl oder eine Fahndungsausschreibung über INTERPOL oder das Schengener Informationssystem besteht.
Gerade an Flughäfen werden internationale Fahndungsausschreibungen besonders häufig vollstreckt. Für Betroffene bedeutet das: Innerhalb kürzester Zeit müssen Entscheidungen getroffen werden, obwohl die Situation unübersichtlich, belastend und oft sprachlich schwierig ist. Umso wichtiger ist es, in dieser Lage keine Angaben zur Sache zu machen und sofort spezialisierte anwaltliche Hilfe zu organisieren.
Checkliste nach einer Festnahme am Flughafen
Ruhe bewahren.
Nur Angaben zur Person machen.
Keine Angaben zum Tatvorwurf machen.
Keine Dokumente ohne anwaltliche Beratung unterschreiben.
Auf einen Dolmetscher bestehen, wenn nötig.
Kontakt zu einem spezialisierten Anwalt verlangen.
Angehörige nur knapp informieren und keine Details zur Sache besprechen.
Fazit zur Festnahme am Flughafen
Eine Festnahme am Flughafen wegen eines internationalen Haftbefehls, eines Europäischen Haftbefehls oder einer INTERPOL-Ausschreibung ist immer eine akute Ausnahmesituation. Wer in dieser Lage unüberlegt handelt oder Angaben zur Sache macht, kann seine spätere Verteidigung erheblich erschweren. Entscheidend ist deshalb, ruhig zu bleiben, keine Erklärungen zum Vorwurf abzugeben und sofort spezialisierte anwaltliche Hilfe einzuschalten.
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