Festnahme am Flughafen wegen eines internationalen Haftbefehls
Verteidigung bei Auslieferung, Europäischem Haftbefehl und INTERPOL-Ausschreibungen
Wenn es am Flughafen plötzlich zu einer Festnahme kommt
Eine Festnahme am Flughafen ist für Betroffene meist völlig überraschend. Häufig erfolgt sie bei der Passkontrolle, beim Umsteigen oder unmittelbar vor dem Boarding. In vielen Fällen wussten die Betroffenen nicht, dass gegen sie ein internationaler Haftbefehl, ein Europäischer Haftbefehl oder eine Fahndungsausschreibung über INTERPOL oder das Schengener Informationssystem besteht.
Checkliste
- Bleiben Sie ruhig.
- Geben Sie nur Ihre persönlichen Daten an.
- Äußern Sie sich nicht zu den Vorwürfen.
- Unterzeichnen Sie keine Dokumente, ohne zuvor rechtlichen Rat eingeholt zu haben.
- Bestehen Sie gegebenenfalls auf einem Dolmetscher.
- Bitten Sie darum, einen auf Auslieferungsrecht spezialisierten Anwalt kontaktieren zu dürfen.
- Informieren Sie Ihre Angehörigen nur kurz und gehen Sie nicht im Detail auf den Fall ein.
Gerade an Flughäfen werden internationale Fahndungsausschreibungen besonders häufig vollstreckt. Für Betroffene bedeutet das: Innerhalb kürzester Zeit müssen Entscheidungen getroffen werden, obwohl die Situation unübersichtlich, belastend und oft sprachlich schwierig ist. Umso wichtiger ist es, in dieser Lage keine Angaben zur Sache zu machen und sofort spezialisierte anwaltliche Hilfe zu organisieren.
Ein häufiger und für Betroffene besonders belastender Fall sind Festnahmen aufgrund internationaler Haftbefehle an deutschen Flughäfen. Die Festnahme erfolgt meist bei der Ein- oder Ausreise im Rahmen der Pass- und Grenzkontrollen durch die Bundespolizei, die Reisende auf Einträge in Datenbanken wie dem Schengener Informationssystem oder dem INTERPOL Information System überprüft.
Besonders relevant sind dabei die großen internationalen Flughäfen in Deutschland, insbesondere Frankfurt am Main, München, Berlin Brandenburg, Düsseldorf, Hamburg, Köln/Bonn und Stuttgart. Dort werden internationale Ausschreibungen besonders häufig entdeckt und vollstreckt.
Wir erleben immer wieder Fälle, in denen Deutschland für die Betroffenen nur ein Zwischenstopp auf einer internationalen Reise sein sollte. Gerade Transitpassagiere und Geschäftsreisende gehen häufig davon aus, dass sie nicht betroffen sind, weil sie sich nur kurz im Land aufhalten oder früher schon problemlos durch Deutschland oder den Schengen-Raum gereist sind.
Tatsächlich erfolgen Festnahmen aber oft ohne jede Vorwarnung. Teilweise beruhen sie auf Haftbefehlen oder Ausschreibungen, die schon seit Jahren bestehen. In anderen Fällen ist zwischen einer INTERPOL Red Notice und der Festnahme nur sehr wenig Zeit vergangen. Dass frühere Reisen ohne Probleme möglich waren, bedeutet daher nicht, dass eine Festnahme künftig ausgeschlossen ist.
Nach der Festnahme wird die betroffene Person regelmäßig zunächst von der Bundespolizei kontrolliert und anschließend dem zuständigen Gericht vorgeführt. Von dort aus geht es um die Frage, ob Auslieferungshaft angeordnet oder fortgesetzt wird und wie schnell das weitere Verfahren durchgeführt wird.
In dieser Phase kommt es entscheidend darauf an, keine unüberlegten Erklärungen abzugeben und frühzeitig eine Verteidigung einzuschalten, die mit den Besonderheiten von Auslieferungsverfahren vertraut ist. Gerade bei Flughafenfestnahmen entsteht erheblicher Zeitdruck, weil richterliche Entscheidungen und weitere Verfahrensschritte sehr schnell folgen können.
Wenn Sie am Flughafen festgenommen werden, sollten Sie vor allem Ruhe bewahren. Machen Sie nur Angaben zu Ihrer Person, nicht aber zum Tatvorwurf oder zu den Hintergründen des Falls. Unterschreiben Sie keine Dokumente ohne anwaltliche Beratung. Bestehen Sie auf einen Dolmetscher, wenn Sie Deutsch nicht sicher verstehen.
Ebenso wichtig ist es, darauf zu bestehen, einen Anwalt Ihrer Wahl zu kontaktieren. Gerade im Auslieferungsverfahren reicht allgemeine strafrechtliche Erfahrung oft nicht aus. Flughafenfestnahmen, Europäische Haftbefehle und INTERPOL-Ausschreibungen erfordern häufig eine sofortige spezialisierte Reaktion.
Zwar wird im Auslieferungsverfahren regelmäßig ein Pflichtbeistand bestellt. In der Praxis fehlt jedoch auch erfahrenen Strafverteidigern im Bereitschaftsdienst häufig die spezifische Erfahrung mit den Besonderheiten von Auslieferung, Auslieferungshaft, internationalen Haftbefehlen, INTERPOL und grenzüberschreitender Verfahrenskoordination.
Gerade bei Festnahmen an Flughäfen müssen innerhalb kürzester Zeit rechtliche, tatsächliche und organisatorische Fragen geklärt werden. Dazu gehören etwa die Prüfung von Auslieferungshindernissen, die Haftfrage, die Kommunikation mit Angehörigen, Sprachfragen und gegebenenfalls auch die Vorbereitung weiterer Rechtsbehelfe.

Dr. Julius Hagen
Dr. Julius Hagen verteidigt in Strafsachen, im Wirtschaftsstrafrecht, in Auslieferungsverfahren und in INTERPOL-Angelegenheiten. Er berät auf Deutsch und Englisch.
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