Anwalt für Arbeitsstrafrecht

Strafverteidigung bei Schwarzarbeit, Mindestlohn & AÜG-Verstößen

Im Arbeitsstrafrecht übernehmen wir die Verteidigung von Unternehmen, Selbstständigen und Führungskräften bei Vorwürfen insbesondere im Zusammenhang mit dem Vor-enthalten von Arbeitsentgelt, Verstößen gegen die Arbeitssicherheit, illegaler Beschäftigung und Arbeitnehmerüberlassung sowie Schwarzarbeit.

Ein wesentlicher Tätigkeitsbereich betrifft Bußgeldverfahren, vor allem wegen illegaler Beschäftigung von Ausländern sowie wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das Mindestlohngesetz, etwa im Zusammenhang mit Lohndumping. Hinzu kommen Fragestellungen zur Zuverlässigkeit von Geschäftsführern – insbesondere bei der GmbH – sowie Verfahren nach dem Betriebsverfassungsgesetz und Sachverhalte aus dem Personalvertretungsrecht.
Ergänzend begleiten wir Beschuldigte gegenüber Sozialversicherungsträgern, der Deutschen Rentenversicherung und in parallelen Besteuerungsverfahren.

Verteidiger für Arbeitsstrafrecht

Dr. Julius Hagen

Dr. Julius Hagen

Dr. Julius Hagen verteidigt in Strafsachen, im Wirtschaftsstrafrecht, in Auslieferungsverfahren und in INTERPOL-Angelegenheiten. Er berät auf Deutsch und Englisch.

Dr. Theresa Rath

Dr. Theresa Rath

Dr. Theresa Rath vertritt Mandanten und Unternehmen im Aufenthaltsrecht, Business Migration und Staatsangehörigkeitsrecht. Sie berät auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Italienisch und Portugiesisch.

Kontakt

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