Kapitalstrafrecht – Strafverteidigung bei Mord und Totschlag
Wenn Tatbild, Vorsatz und Rechtsfolgen in einer einzigen Hauptverhandlung zusammenlaufen
Bundesweite Strafverteidigung in Verfahren wegen Mordes, Totschlags und anderer Tötungsdelikte – vom Ermittlungsverfahren bis zur Revision.
Verteidigung in Kapitalstrafsachen
Kapitalverfahren stellen höchste Anforderungen an Strafverteidigung, Beweiswürdigung und Verfahrensstrategie. RATH HAGEN Rechtsanwälte verteidigt Beschuldigte in Verfahren wegen Mordes, Totschlags und anderer Tötungsdelikte vor Gerichten in ganz Deutschland. Die von Rechtsanwalt Dr. Julius Hagen geleitete Praxisgruppe berät und vertritt Mandanten vom ersten Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft über das Ermittlungsverfahren und die Hauptverhandlung bis zum Revisionsverfahren.
Persönliche Besprechungen sind an unseren Standorten in Berlin und Düsseldorf möglich. Erstgespräche und laufende Besprechungen können selbstverständlich auch per Zoom durchgeführt werden.

Dr. Julius Hagen
Rechtsanwalt
Dr. Julius Hagen verteidigt in Strafsachen, im Wirtschaftsstrafrecht, in Auslieferungsverfahren und in INTERPOL-Angelegenheiten. Er berät auf Deutsch und Englisch.
Expertise
Die folgenden Seiten vertiefen die rechtlichen Schaltstellen, an denen sich die Einordnung des Tötungsdelikts verändert.
Allgemeine Verfahrenssituationen
Diese allgemeinen Verfahrensseiten ordnen Festnahme, Durchsuchung, Akteneinsicht und Hauptverhandlung in die Verteidigung einer Kapitalsache ein.
Strategien
Nach Akteneinsicht müssen Beweisaufnahme, Einlassung, Gutachten und Rechtsfolgen aufeinander abgestimmt werden.
Standorte und Tätigkeitsorte
Persönliche Beratung in Berlin und Düsseldorf sowie Verteidigung vor Schwurgerichten und Strafgerichten bundesweit.
Häufige Fragen zum Kapitalstrafrecht
FAQ
Zuerst müssen der aktuelle Verfahrensstand, mögliche Haft- oder Zwangsmaßnahmen und die bisherige Beweislage geklärt werden. Eine Einlassung sollte regelmäßig erst nach Akteneinsicht und abgestimmter Verteidigungsentscheidung erfolgen.
Tatbild und Beweise, Tötungsvorsatz, Mordmerkmale, Versuch, Notwehr, Schuldfähigkeit und Rechtsfolgen müssen getrennt geprüft und anschließend zu einer Verteidigungsstrategie verbunden werden.
Möglichst früh – insbesondere nach einer Festnahme, Durchsuchung, Vorladung oder Zustellung einer Anklage. Frühzeitige Akteneinsicht verhindert, dass eine Aussage oder Beweisführung an der Ermittlungsakte vorbeigeht.
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