Kapitalstrafrecht Strafverteidigung bei Mord und Totschlag

Wenn Tatbild, Vorsatz und Rechtsfolgen in einer einzigen Hauptverhandlung zusammenlaufen

Bundesweite Strafverteidigung in Verfahren wegen Mordes, Totschlags und anderer Tötungsdelikte vom Ermittlungsverfahren bis zur Revision.

Verteidigung in Kapitalstrafsachen

Kapitalverfahren stellen höchste Anforderungen an Strafverteidigung, Beweiswürdigung und Verfahrensstrategie. RATH HAGEN Rechtsanwälte verteidigt Beschuldigte in Verfahren wegen Mordes, Totschlags und anderer Tötungsdelikte vor Gerichten in ganz Deutschland. Die von Rechtsanwalt Dr. Julius Hagen geleitete Praxisgruppe berät und vertritt Mandanten vom ersten Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft über das Ermittlungsverfahren und die Hauptverhandlung bis zum Revisionsverfahren.

Persönliche Besprechungen sind an unseren Standorten in Berlin und Düsseldorf möglich. Erstgespräche und laufende Besprechungen können selbstverständlich auch per Zoom durchgeführt werden.

Dr. Julius Hagen

Dr. Julius Hagen

Rechtsanwalt

Dr. Julius Hagen verteidigt in Strafsachen, im Wirtschaftsstrafrecht, in Auslieferungsverfahren und in INTERPOL-Angelegenheiten. Er berät auf Deutsch und Englisch.

Expertise

Die folgenden Seiten vertiefen die rechtlichen Schaltstellen, an denen sich die Einordnung des Tötungsdelikts verändert.

Mordvorwurf
Mordmerkmale, Beweisgrundlage und Abgrenzung zum Totschlag.
Totschlag
§§ 212 und 213 StGB, Tatdynamik und Strafrahmen.
Tötungsvorsatz
Die Grenze zwischen bedingtem Tötungsvorsatz und Körperverletzungsvorsatz.
Versuchter Mord und Totschlag
Versuchsbeginn, Rücktritt und Rettungshandlungen.

Allgemeine Verfahrenssituationen

Diese allgemeinen Verfahrensseiten ordnen Festnahme, Durchsuchung, Akteneinsicht und Hauptverhandlung in die Verteidigung einer Kapitalsache ein.

Festnahme und Untersuchungshaft
Sofortige Verteidigung nach Festnahme, Haftbefehl und Vorführung vor dem Haftrichter.
Durchsuchung und Beschlagnahme
Was bei der Sicherung von Geräten, Unterlagen und anderen Beweismitteln zu beachten ist.
Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren
Welche Unterlagen vor einer Einlassung oder einem Beweisantrag vorliegen müssen.
Beweise und Einlassung
Wie das gerichtliche Tatbild aus Indizien, Zeugenaussagen und eigener Darstellung entsteht.

Strategien

Nach Akteneinsicht müssen Beweisaufnahme, Einlassung, Gutachten und Rechtsfolgen aufeinander abgestimmt werden.

Beweise und Einlassung
Die Entscheidung über Schweigen, Einlassung, Beweisanträge und die Ordnung der Beweiskette.
Notwehr bei Tötungsdelikten
Angriff, Erforderlichkeit, Provokation, Irrtum und Notwehrexzess.
Schuldfähigkeit und Gutachten
Tatzeitbezogene Begutachtung, §§ 20 und 21 StGB sowie Maßregelrisiken.
Lebenslange Freiheitsstrafe
Besondere Schuldschwere, § 57a StGB und spätere Vollstreckungsfragen.

Standorte und Tätigkeitsorte

Persönliche Beratung in Berlin und Düsseldorf sowie Verteidigung vor Schwurgerichten und Strafgerichten bundesweit.

Strafverteidiger Berlin
Persönliche Strafverteidigung vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung in Berlin.
Strafverteidiger Düsseldorf
Strafverteidigung aus unserem Düsseldorfer Büro vor den Gerichten der Region und bundesweit.
Strafverteidiger Köln
Verteidigung in Verfahren vor den Kölner Gerichten mit persönlicher Betreuung und Videokonferenz.
Strafverteidigung Mönchengladbach
Verteidigung in Strafverfahren im Landgerichtsbezirk Mönchengladbach.

Häufige Fragen zum Kapitalstrafrecht

FAQ

Zuerst müssen der aktuelle Verfahrensstand, mögliche Haft- oder Zwangsmaßnahmen und die bisherige Beweislage geklärt werden. Eine Einlassung sollte regelmäßig erst nach Akteneinsicht und abgestimmter Verteidigungsentscheidung erfolgen.

Tatbild und Beweise, Tötungsvorsatz, Mordmerkmale, Versuch, Notwehr, Schuldfähigkeit und Rechtsfolgen müssen getrennt geprüft und anschließend zu einer Verteidigungsstrategie verbunden werden.

Möglichst früh – insbesondere nach einer Festnahme, Durchsuchung, Vorladung oder Zustellung einer Anklage. Frühzeitige Akteneinsicht verhindert, dass eine Aussage oder Beweisführung an der Ermittlungsakte vorbeigeht.

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