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Deutsche Staatsangehörigkeit und Einbürgerung

Einbürgerung, Staatsangehörigkeit durch Abstammung und langfristige Perspektiven

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Einbürgerung, Abstammung und staatsangehörigkeitsrechtliche Verfahren

Beraten werden Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben oder einen bereits bestehenden Erwerb durch Abstammung beziehungsweise Geburt feststellen lassen möchten. Die Beratung ist auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Italienisch und Portugiesisch möglich.

Bei Einbürgerungen sind unter anderem Aufenthaltsdauer, Aufenthaltsstatus, Sprachkenntnisse und wirtschaftliche Situation zu prüfen. Bei Abstammungsfällen kann dagegen eine vollständige rechtliche und dokumentarische Prüfung über mehrere Generationen erforderlich sein.

Unterstützung ist vor Antragstellung, bei der Beschaffung und Einordnung von Nachweisen sowie bei erheblichen Verzögerungen des Verfahrens möglich.

Dr. Theresa Rath

Dr. Theresa Rath

Rechtsanwältin

Dr. Theresa Rath vertritt Mandanten und Unternehmen im Aufenthaltsrecht, Business Migration und Staatsangehörigkeitsrecht. Sie berät auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Italienisch und Portugiesisch.

Einbürgerung, Abstammung und Verfahren

Einbürgerung – § 10 StAG
Untätigkeitsklage bei Einbürgerung in Berlin
Niederlassungserlaubnis in Deutschland
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung

Häufige Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit

Durch eine Einbürgerung wird die deutsche Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben. In einem Feststellungsverfahren wird dagegen geprüft, ob die deutsche Staatsangehörigkeit bereits besteht, etwa weil sie durch Geburt oder Abstammung erworben und über mehrere Generationen weitergegeben wurde.

Die erforderlichen Nachweise hängen von der jeweiligen Familienlinie ab. Häufig relevant sind Geburts- und Heiratsurkunden, Nachweise über Einbürgerungen oder den Verlust einer Staatsangehörigkeit sowie Unterlagen zu Aus- und Einwanderung. Bei längeren Abstammungsketten muss jede Generation rechtlich und dokumentarisch geprüft werden.

Ja. Eine Vorprüfung kann als eigenständiges Mandat sinnvoll sein, um die maßgebliche Abstammungslinie, mögliche Erwerbs- oder Verlusttatbestände und vorhandene Dokumentenlücken einzuordnen. Auf dieser Grundlage lässt sich entscheiden, ob und mit welchem Umfang ein Feststellungsverfahren vorbereitet werden sollte.

Zunächst sollte der Verfahrensstand einschließlich Zuständigkeit, Vollständigkeit und bisheriger Behördenkommunikation geprüft werden. Je nach Dauer und Umständen können weitere rechtliche Schritte bis hin zu einer Untätigkeitsklage in Betracht kommen.

Inhaltsverzeichnis
Häufige Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit
Worin unterscheiden sich Einbürgerung und Feststellung der Staatsangehörigkeit?
Welche Unterlagen werden bei Abstammungsfällen benötigt?
Kann eine Vorprüfung separat beauftragt werden?
Was kann bei langen Bearbeitungszeiten unternommen werden?

Staatsangehörigkeitsrechtliches Anliegen besprechen

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Über uns

RATH HAGEN Rechtsanwälte ist eine deutsche Kanzlei mit Büros in Berlin und Düsseldorf. Wir beraten und vertreten Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland und darüber hinaus, insbesondere in internationalen Straf-, Auslieferungs- und INTERPOL-Verfahren sowie im Bereich Global Mobility, Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht.

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Unsere Leistungen

  • Strafrecht
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  • Auslieferungsrecht
  • INTERPOL
  • Migration & globale Mobilität
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