Deutsche Staatsangehörigkeit und Einbürgerung
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit durch Abstammung und langfristige Perspektiven
Einbürgerung, Abstammung und staatsangehörigkeitsrechtliche Verfahren
Beraten werden Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben oder einen bereits bestehenden Erwerb durch Abstammung beziehungsweise Geburt feststellen lassen möchten. Die Beratung ist auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Italienisch und Portugiesisch möglich.
Bei Einbürgerungen sind unter anderem Aufenthaltsdauer, Aufenthaltsstatus, Sprachkenntnisse und wirtschaftliche Situation zu prüfen. Bei Abstammungsfällen kann dagegen eine vollständige rechtliche und dokumentarische Prüfung über mehrere Generationen erforderlich sein.
Unterstützung ist vor Antragstellung, bei der Beschaffung und Einordnung von Nachweisen sowie bei erheblichen Verzögerungen des Verfahrens möglich.
Häufige Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeitsrechtliches Anliegen besprechen
Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch, um sich bezüglich Ihrer Einbürgerung beraten zu lassen.





