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Aufenthaltsrecht in Deutschland

Informationen zu Visa, Aufenthaltstiteln, Familiennachzug und langfristigem Aufenthalt

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Visa, Aufenthalt und aufenthaltsrechtliche Verfahren

Beraten werden Menschen, die nach Deutschland einreisen, hier arbeiten, studieren, mit ihrer Familie leben oder ihren Aufenthalt dauerhaft sichern möchten. Bei Fragen zur Erwerbstätigkeit umfasst die Beratung alle Berufe und Beschäftigungsformen. Die Beratung ist auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Italienisch und Portugiesisch möglich.

Welche aufenthaltsrechtliche Lösung in Betracht kommt, hängt insbesondere von Staatsangehörigkeit, Aufenthaltszweck, familiärer Situation, Qualifikation und dem bisherigen Status ab. Auch die zuständige Behörde und die erforderlichen Nachweise unterscheiden sich je nach Verfahren.

Rechtliche Unterstützung ist sowohl vor einem Antrag als auch nach einer Ablehnung, bei langen Bearbeitungszeiten oder bei Unsicherheit über den passenden Aufenthaltstitel möglich.

Dr. Theresa Rath

Dr. Theresa Rath

Rechtsanwältin

Dr. Theresa Rath vertritt Mandanten und Unternehmen im Aufenthaltsrecht, Business Migration und Staatsangehörigkeitsrecht. Sie berät auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Italienisch und Portugiesisch.

Visa, Einreise und Voraussetzungen

Allgemeine Visavoraussetzungen
Schengen-Visum Deutschland
Studienvisum Deutschland – § 16b AufenthG
Berufsausbildung in Deutschland – § 16a AufenthG
Sicherung des Lebensunterhalts
Verpflichtungserklärung – § 68 AufenthG

Familiennachzug und dauerhafter Aufenthalt

Familiennachzug zu Deutschen – § 28 AufenthG
Elternnachzug und sonstiger Familiennachzug – § 36 AufenthG
Familiennachzug zu ausländischen Ehegatten – § 30 AufenthG
Niederlassungserlaubnis in Deutschland

Verfahren, Ablehnungen und Aufenthaltsbeendigung

Untätigkeitsklage im Ausländerrecht
Fiktionsbescheinigung in Deutschland
Visumablehnung Deutschland
Einreise- und Aufenthaltsverbot – § 11 AufenthG
Ausweisung aus Deutschland – §§ 53 ff. AufenthG

Häufige Fragen zur Beratung im Aufenthaltsrecht

Eine rechtliche Einordnung kann insbesondere vor einem Antrag, bei unklarer Wahl des Aufenthaltstitels, nach behördlichen Rückfragen sowie bei einer Ablehnung oder längeren Verzögerung sinnvoll sein. Entscheidend ist nicht nur das aktuelle Ziel, sondern auch, welche Folgen der gewählte Weg für spätere Aufenthaltsmöglichkeiten haben kann.

Welche Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach dem konkreten Anliegen. Häufig benötigt werden der Pass, vorhandene Visa oder Aufenthaltstitel, bereits gestellte Anträge, Schreiben der Behörden und die Nachweise, auf die der Antrag gestützt werden soll. Bei der Vorprüfung kann geklärt werden, welche Dokumente tatsächlich entscheidend sind.

Ja. Beschäftigung, Studium, Familiennachzug, Niederlassungserlaubnis und eine spätere Einbürgerung können rechtlich miteinander verbunden sein. Ob und wie sich ein aktueller Aufenthaltstitel auf weitere Schritte auswirkt, hängt jedoch vom jeweiligen Aufenthaltszweck und der persönlichen Situation ab.

Zunächst kann geprüft werden, ob der Antrag vollständig ist, welche Behörde zuständig ist und ob ein sachlicher Grund für die Verzögerung erkennbar ist. Je nach Stand und Dauer des Verfahrens kommen weitere Schritte bis hin zu einer Untätigkeitsklage in Betracht; deren Voraussetzungen sind im Einzelfall zu beurteilen.

Inhaltsverzeichnis
Häufige Fragen zur Beratung im Aufenthaltsrecht
Wann ist eine Beratung im Aufenthaltsrecht sinnvoll?
Welche Unterlagen werden für eine erste Prüfung benötigt?
Können sich verschiedene Aufenthaltsfragen gegenseitig beeinflussen?
Was kann bei langen Bearbeitungszeiten geprüft werden?

Aufenthaltsrechtliches Anliegen besprechen

Füllen Sie das untenstehende Formular aus und einer unserer Anwälte wird Sie kontaktieren, um Ihr rechtliches Anliegen zu besprechen.

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Über uns

RATH HAGEN Rechtsanwälte ist eine deutsche Kanzlei mit Büros in Berlin und Düsseldorf. Wir beraten und vertreten Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland und darüber hinaus, insbesondere in internationalen Straf-, Auslieferungs- und INTERPOL-Verfahren sowie im Bereich Global Mobility, Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht.

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Unsere Leistungen

  • Strafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Auslieferungsrecht
  • INTERPOL
  • Migration & globale Mobilität
  • Staatsbürgerschaft und Einbürgerung
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