INTERPOL Red Notice trotz Asyl oder Flüchtlingsstatus?
Von Rechtsanwalt Dr. Julius Hagen
Kurzantwort
- Wenn der Flüchtlingsstatus einer Person gegenüber INTERPOL bestätigt wird, kann die INTERPOL-Flüchtlingsresolution unter den dort genannten Voraussetzungen grundsätzlich die Löschung einer Notice oder Diffusion des Staates unterstützen, in dem die Person Verfolgung befürchtet.
- Ein laufendes Asylverfahren ist nicht dasselbe wie eine bestätigte Flüchtlingsanerkennung. Schutzstatus, Datenquelle, politische Verfolgung und die konkrete INTERPOL-Maßnahme müssen deshalb getrennt geprüft werden.
- Die CCF kann die Verarbeitung von Daten im INTERPOL-Informationssystem prüfen. Sie entscheidet weder über nationale Fahndungsdaten noch über die Zulässigkeit einer Auslieferung.
Was der Flüchtlingsstatus für INTERPOL bedeutet
Die Generalversammlung von INTERPOL hat die Flüchtlingspolitik 2017 mit der Resolution GA-2017-86-RES-09 formalisiert. Mitgliedstaaten sollen INTERPOL oder die CCF über die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus und den Ausgang eines Asylverfahrens informieren, soweit nationales Recht und Vertraulichkeitspflichten dies erlauben. Die INTERPOL-Flüchtlingsresolution betrifft damit die Verarbeitung internationaler Fahndungsdaten. Sie ist keine automatische Löschungsregel, ersetzt nicht die nationale Entscheidung über Asyl und stellt keine allgemeine Entscheidung über die Strafbarkeit des Vorwurfs dar.
Die Prüfung richtet sich nicht nur auf das Etikett
Für die rechtliche Einordnung zählen der genaue Schutzstatus, der Staat, in dem Verfolgung befürchtet wird, die Herkunft der Daten und die Grundlage der Notice oder Diffusion. Wichtig sind deshalb der Anerkennungsbescheid, Unterlagen aus dem Asylverfahren, Hinweise auf den nationalen Haftbefehl und die zeitliche Abfolge von Flucht, Asylantrag, Strafverfahren und internationaler Fahndung.
Article 3: Politische Verfolgung und gewöhnliche Straftat
Article 3 der INTERPOL Constitution verbietet INTERPOL Tätigkeiten politischen, militärischen, religiösen oder rassischen Charakters. Die Prüfung erfolgt fallbezogen. Politischer Druck, ein Machtwechsel oder die Stellung einer Person im Exil sind wichtige Tatsachen, beweisen für sich allein aber noch nicht, dass die Notice politisch unzulässig ist. Umgekehrt kann ein als Korruptions- oder Wirtschaftsdelikt bezeichneter Vorwurf politisch instrumentalisiert sein. INTERPOL beschreibt hierfür eine Abwägung zwischen dem gewöhnlichen strafrechtlichen Charakter und den politischen Elementen des Falls. Die offizielle Darstellung zu Article 3 ist der maßgebliche Ausgangspunkt für diese Prüfung.
Was jetzt gesichert werden sollte
- Den vollständigen Bescheid über die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus oder die verfügbaren Unterlagen zum Asylverfahren
- Hinweise auf eine Red Notice, Diffusion, Grenzkontrolle oder Festnahme sowie alle dazu erhaltenen Dokumente
- Den nationalen Haftbefehl, die gerichtliche Grundlage und die Chronologie des Verfahrens, soweit vorhanden
- Keine Angaben an Behörden des Verfolgerstaates und keine Reiseentscheidung ohne vorherige Prüfung der konkreten Risiken
Löschung bei INTERPOL beendet nicht jedes nationale Risiko
Die CCF prüft nur, ob die Datenverarbeitung im INTERPOL-Informationssystem den INTERPOL-Regeln entspricht. Eine Löschung dort entscheidet nicht über nationale Akten, bilaterale Informationswege, ein nationales Auslieferungsverfahren oder die konkrete Reaktion eines Grenzstaates. Bei einem Antrag müssen deshalb der INTERPOL-Datensatz und die nationalen bzw. auslieferungsrechtlichen Risiken parallel eingeordnet werden. Die aktuelle Verfahrensinformation der CCF beschreibt Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsanträge sowie die Grenzen der Zuständigkeit.
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