Europäischer Haftbefehl in Deutschland
Festnahme, Übergabeprüfung und koordinierte Verteidigung im Ausstellungs- und Vollstreckungsstaat
Von Rechtsanwalt Dr. Julius Hagen
Verteidigung bei einem Europäischen Haftbefehl
Ein Europäischer Haftbefehl verbindet das deutsche Übergabeverfahren mit einem Strafverfahren oder der Vollstreckung einer Strafe in einem anderen EU-Staat. In Deutschland prüfen Oberlandesgericht und Generalstaatsanwaltschaft Auslieferungshaft, Zulässigkeit und Bewilligung. Der ausländische Haftbefehl selbst kann grundsätzlich nur im Ausstellungsstaat aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt werden.
Rechtsanwalt Dr. Julius Hagen führt die Verteidigung im deutschen EAW-Verfahren. Wir beschaffen den Europäischen Haftbefehl, SIS-Daten und die deutsche Auslieferungsakte, gleichen Tatvorwurf und Ausgangsentscheidung ab und tragen Einwände gegenüber Generalstaatsanwaltschaft und Oberlandesgericht vor. Wenn der Haftbefehl im Ausstellungsstaat angegriffen werden muss, koordinieren wir dort einen geeigneten Verteidiger. Mehr dazu erläutert die Seite Europäischen Haftbefehl anfechten.
Nach einer Festnahme besteht gemäß § 40 IRG notwendige Rechtsbeistandschaft. Vor einer Aussage, einer Zustimmung zur vereinfachten Auslieferung oder einem weiteren Rechtsverzicht sollten Haftbefehl und Unterlagen geprüft werden.
Festnahme oder unmittelbar bevorstehende Übergabe?
Bei einer Festnahme, laufender Auslieferungshaft oder einer unmittelbar bevorstehenden Übergabe erreichen Sie uns über den Notfallkontakt. Senden Sie vorhandene Haftbefehle, SIS-Unterlagen und gerichtliche Entscheidungen möglichst mit.
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