Logo
  • Startseite
  • Kanzlei
  • Dienstleistungen
  • Einblicke
EnglishKontakt aufnehmen
StartseiteKanzleiDienstleistungenEinblickeEnglishKontakt aufnehmen

Europäischer Haftbefehl in Deutschland

Festnahme, Übergabeprüfung und koordinierte Verteidigung im Ausstellungs- und Vollstreckungsstaat

Europäischen Haftbefehl prüfen lassen
  1. Dienstleistungen
  2. /
  3. Auslieferungsverfahren
  4. /
  5. Europäischer Haftbefehl in Deutschland

Von Rechtsanwalt Dr. Julius Hagen

Verteidigung bei einem Europäischen Haftbefehl

Ein Europäischer Haftbefehl verbindet das deutsche Übergabeverfahren mit einem Strafverfahren oder der Vollstreckung einer Strafe in einem anderen EU-Staat. In Deutschland prüfen Oberlandesgericht und Generalstaatsanwaltschaft Auslieferungshaft, Zulässigkeit und Bewilligung. Der ausländische Haftbefehl selbst kann grundsätzlich nur im Ausstellungsstaat aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt werden.

Rechtsanwalt Dr. Julius Hagen führt die Verteidigung im deutschen EAW-Verfahren. Wir beschaffen den Europäischen Haftbefehl, SIS-Daten und die deutsche Auslieferungsakte, gleichen Tatvorwurf und Ausgangsentscheidung ab und tragen Einwände gegenüber Generalstaatsanwaltschaft und Oberlandesgericht vor. Wenn der Haftbefehl im Ausstellungsstaat angegriffen werden muss, koordinieren wir dort einen geeigneten Verteidiger. Mehr dazu erläutert die Seite Europäischen Haftbefehl anfechten.

Nach einer Festnahme besteht gemäß § 40 IRG notwendige Rechtsbeistandschaft. Vor einer Aussage, einer Zustimmung zur vereinfachten Auslieferung oder einem weiteren Rechtsverzicht sollten Haftbefehl und Unterlagen geprüft werden.

Dr. Julius Hagen

Dr. Julius Hagen

Rechtsanwalt

Dr. Julius Hagen verteidigt in Strafsachen, im Wirtschaftsstrafrecht, in Auslieferungsverfahren und in INTERPOL-Angelegenheiten. Er berät auf Deutsch und Englisch.

Festnahme oder unmittelbar bevorstehende Übergabe?

Bei einer Festnahme, laufender Auslieferungshaft oder einer unmittelbar bevorstehenden Übergabe erreichen Sie uns über den Notfallkontakt. Senden Sie vorhandene Haftbefehle, SIS-Unterlagen und gerichtliche Entscheidungen möglichst mit.

+49 152 92633530
AnrufenTelegramTelegramWhatsAppWhatsApp

Situationen

Festnahme wegen eines Europäischen Haftbefehls
Wir übernehmen die Verteidigung unmittelbar nach der Festnahme, prüfen Haftgrundlage und Vorführung und verhindern vorschnelle Erklärungen zur Übergabe.
Europäischen Haftbefehl anfechten
Wir prüfen formelle Mängel, Zulässigkeits- und Bewilligungshindernisse und koordinieren den Angriff auf den Haftbefehl im Ausstellungsstaat.
Festnahme am Flughafen
Wir klären nach einer Festnahme am Flughafen die Fahndungsgrundlage, die erste Vorführung und die drohende Übergabe.
Was Angehörige nach einer Festnahme tun sollten
Wir beschaffen Verfahrensinformationen, koordinieren den Kontakt zur festgenommenen Person und sichern die ersten Verteidigungsschritte.

Expertise

Auslieferungshaft und Haftprüfung
Wir prüfen Anordnung, Fortdauer und mögliche Außervollzugsetzung der Auslieferungshaft.
Auslieferungshindernisse
Wir prüfen, welche rechtlichen und tatsächlichen Hindernisse einer Übergabe entgegenstehen können.
Vereinfachte Auslieferung
Wir prüfen vor einer Zustimmung, welche Einwände, Verfahrensrechte und zeitlichen Folgen damit verbunden sind.
Spezialitätsgrundsatz
Wir klären, welche früheren Taten nach der Übergabe verfolgt werden dürfen und welche Folgen ein Verzicht haben kann.
Haftbedingungen im Ausstellungsstaat
Wir belegen konkrete Risiken des erwarteten Haftorts, der medizinischen Versorgung und der persönlichen Situation.
Gefahr eines unfairen Verfahrens
Wir verbinden belegte strukturelle Mängel mit dem konkreten Ausgangsverfahren und der persönlichen Gefährdung.
Rechtsbehelfe im Auslieferungsverfahren
Wir prüfen Anträge nach dem IRG, die Nachholung rechtlichen Gehörs sowie verfassungs- und unionsrechtlichen Eilrechtsschutz.
Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung
Wir prüfen Verfassungsbeschwerde und Eilantrag, wenn eine Übergabe Grundrechte verletzen könnte.
Doppelte Strafbarkeit bei der Auslieferung
Wir prüfen, ob der vorgeworfene Sachverhalt auch nach deutschem Recht strafbar ist und ob die Auslieferung daran scheitert.

Häufige Fragen zum Mandat

Ja. Dr. Julius Hagen führt die deutsche Auslieferungsverteidigung bundesweit. Persönliche Besprechungen sind in Berlin und Düsseldorf möglich; die laufende Abstimmung kann telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen.

Hilfreich sind der Europäische Haftbefehl, SIS-Unterlagen, nationale Haftbefehle, gerichtliche Entscheidungen und Schreiben der beteiligten Behörden. Je nach Einwand benötigen wir außerdem Nachweise zu Wohnsitz, Familie, Arbeit, Gesundheit oder zum ausländischen Verfahren. Fehlen Unterlagen, können wir die Beschaffung aus der deutschen Auslieferungsakte veranlassen.

Ja. Muss der nationale Haftbefehl oder die zugrunde liegende Entscheidung im Ausstellungsstaat angegriffen werden, identifizieren und koordinieren wir geeignete Anwälte vor Ort. Die dortigen Schritte werden mit dem Vortrag im deutschen Übergabeverfahren abgestimmt.

Für EAW-Mandate schließen wir individuelle Honorarvereinbarungen. Je nach Umfang kann eine zeitbasierte Vergütung oder ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Leistungsumfang und Vergütungsmodell werden vor Mandatsbeginn besprochen.

Europäischen Haftbefehl vertraulich besprechen

Teilen Sie uns den Ausstellungsstaat, den Verfahrensstand und die verfügbaren Haftbefehle, Urteile oder SIS-Unterlagen mit.

Dateien hierher ziehen oder durchsuchen

PDF, DOC, DOCX, JPG, PNG (max. 10MB pro Datei, bis zu 5 Dateien)

* Pflichtfelder

Kontaktinformationen

info@rh-legal.de

Berlin

  • Fasanenstr. 15, 10623 Berlin
  • +49 3075 438452
  • +49 3075 438476

Düsseldorf

  • Couvenstr. 4, 40211 Düsseldorf
  • +49 2119 7632101
  • +49 2119 7632103

Über uns

RATH HAGEN Rechtsanwälte ist eine deutsche Kanzlei mit Büros in Berlin und Düsseldorf. Wir beraten und vertreten Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland und darüber hinaus, insbesondere in internationalen Straf-, Auslieferungs- und INTERPOL-Verfahren sowie im Bereich Global Mobility, Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht.

info@rh-legal.de

Unsere Leistungen

  • Strafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Auslieferungsrecht
  • INTERPOL
  • Migration & globale Mobilität
  • Staatsbürgerschaft und Einbürgerung
  • Berlin

    Fasanenstr. 15, 10623 Berlin
    +49 3075 438452
    +49 3075 438476
  • Düsseldorf

    Couvenstr. 4, 40211 Düsseldorf
    +49 2119 7632101
    +49 2119 7632103
Rath Hagen Rechtsanwälte
  • Startseite
  • Kontakt
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • English