Logo
  • Startseite
  • Kanzlei
  • Dienstleistungen
  • Einblicke
EnglishKontakt aufnehmen
StartseiteKanzleiDienstleistungenEinblickeEnglishKontakt aufnehmen

Festnahme im Auslieferungsverfahren: Was Angehörige jetzt tun können

Informationen sichern, Fehlentscheidungen vermeiden und Rechtsbeistand organisieren

Soforthilfe nach einer Festnahme
  1. Dienstleistungen
  2. /
  3. Auslieferungsverfahren
  4. /
  5. Was Angehörige bei Festnahme im Auslieferungsverfahren tun sollten

Von Rechtsanwalt Dr. Julius Hagen

Der erste Anruf dient der Organisation, nicht der Besprechung des Vorwurfs

Wenn die festgenommene Person anrufen kann, sollte das Gespräch kurz und praktisch bleiben. Wichtig sind der Aufenthaltsort, die beteiligte Behörde, ein mögliches Aktenzeichen, der Zeitpunkt einer bevorstehenden Vorführung sowie akute gesundheitliche oder sprachliche Probleme. Einzelheiten zum Tatvorwurf, zu Reisen, Kontakten oder früheren Geschehnissen gehören nicht in dieses Gespräch.

Behandeln Sie ein Telefonat aus dem Polizeigewahrsam oder aus der Haft nicht als vertraulich. Bitten Sie die festgenommene Person, zur Sache zu schweigen, nichts vorschnell zu unterschreiben und einen Rechtsbeistand sowie bei Bedarf einen Dolmetscher zu verlangen. Wenn kein Anruf möglich ist, sichern Sie zunächst die Angaben, die Sie bereits haben, ohne Vermutungen als Tatsachen weiterzugeben.

Notfallkontakt

Wählen Sie den schnellsten Weg, unser Team in einer dringenden rechtlichen Angelegenheit zu erreichen.

+49 152 92633530
AnrufenTelegramTelegramWhatsAppWhatsApp

Was Angehörige jetzt nicht tun sollten

Geben Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaften oder ausländischen Behörden keine eigene Darstellung des Sachverhalts ab. Kontaktieren Sie keine möglichen Zeugen, Mitbeschuldigten oder sonstigen Beteiligten, um Aussagen abzustimmen oder Informationen einzuholen. Auch öffentliche Beiträge und Anfragen über soziale Medien können die Verteidigung erschweren.

Löschen, bearbeiten oder sortieren Sie keine Nachrichten, E-Mails, Reiseunterlagen oder sonstigen Dateien. Bewahren Sie vorhandene Dokumente vollständig und im Originalzustand auf. Unterschreiben Sie keine Erklärungen im Namen der festgenommenen Person und versprechen Sie Behörden keine Mitwirkung, deren Folgen noch nicht geprüft sind.

Amtsgericht, Generalstaatsanwaltschaft und Oberlandesgericht haben unterschiedliche Aufgaben

Besteht bereits ein Auslieferungshaftbefehl, muss die festgenommene Person nach § 21 IRG unverzüglich und spätestens am folgenden Tag dem Richter des nächsten Amtsgerichts vorgeführt werden. Bei einer vorläufigen Festnahme gilt die entsprechende Frist nach § 22 IRG. Das Amtsgericht klärt insbesondere Identität und persönliche Verhältnisse, belehrt über die Rechte und nimmt Einwendungen auf.

Für das weitere Verfahren sind regelmäßig die Generalstaatsanwaltschaft bei dem zuständigen Oberlandesgericht und das Oberlandesgericht selbst maßgeblich. Die Generalstaatsanwaltschaft bereitet das Verfahren vor; das Oberlandesgericht entscheidet insbesondere über Auslieferungshaft und die Zulässigkeit der Auslieferung. Angaben zu Gericht, Staatsanwaltschaft und Aktenzeichen helfen dem Rechtsbeistand, das Verfahren schnell zuzuordnen.

Diese Angaben jetzt sichern

  • Vollständiger Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit der festgenommenen Person.
  • Ort und Zeitpunkt der Festnahme sowie Polizeidienststelle oder Haftanstalt.
  • Gericht, Generalstaatsanwaltschaft, Aktenzeichen und Zeitpunkt der nächsten Vorführung, soweit bekannt.
  • Ersuchender Staat und vorhandene Angaben zu Haftbefehl, Fahndung oder Europäischem Haftbefehl.
  • Benötigte Medikamente, Erkrankungen, besondere Schutzbedürfnisse und tatsächlich sicher beherrschte Sprache.

Nach der Festnahme ist ein Rechtsbeistand gesetzlich erforderlich

Eine Festnahme im Auslieferungsverfahren begründet nach § 40 IRG einen Fall notwendiger Rechtsbeistandschaft. Hat die festgenommene Person noch keinen Rechtsbeistand, muss unverzüglich eine Bestellung veranlasst werden. Daneben bleibt es möglich, einen im Auslieferungsrecht tätigen Rechtsanwalt als Wahlbeistand zu beauftragen.

Angehörige können den ersten Kontakt zu einem Rechtsanwalt herstellen und die Mandatsanbahnung unterstützen. Der Rechtsbeistand klärt die Beauftragung mit der festgenommenen Person, nimmt Kontakt zur Haftstelle auf und ermittelt, welche Generalstaatsanwaltschaft und welches Oberlandesgericht zuständig sind. Eine vollständige Schilderung des ausländischen Strafvorwurfs durch Angehörige ist dafür zunächst nicht erforderlich.

Unterlagen zu Bindungen, Gesundheit und Verfahrensstand helfen bei den ersten Anträgen

Für die Prüfung der Auslieferungshaft können Meldeunterlagen, Mietvertrag, Arbeitsnachweise, familiäre Verpflichtungen und verlässliche Kontaktdaten relevant sein. Hinzu kommen vorhandene Haftbefehle, Fahndungsmitteilungen, gerichtliche Schreiben und Informationen zum ersuchenden Staat. Übergeben Sie dem Rechtsbeistand möglichst vollständige Kopien und kennzeichnen Sie deutlich, welche Angaben sicher sind und welche nur vermutet werden.

Der Rechtsbeistand kann auf dieser Grundlage die Haft- und Fahndungsgrundlage beschaffen, Kontakt zur festgenommenen Person aufnehmen und Einwendungen gegenüber Generalstaatsanwaltschaft und Oberlandesgericht vorbereiten. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt davon ab, ob eine vorläufige Festnahme, ein Auslieferungshaftbefehl, ein Europäischer Haftbefehl oder bereits ein vollständiges Auslieferungsersuchen vorliegt.

Gesundheit, Medikamente und Sprache müssen konkret mitgeteilt werden

Nennen Sie Medikamente mit Wirkstoff, Dosierung und Einnahmeplan. Ärztliche Berichte, Rezepte und Kontaktdaten behandelnder Ärzte sollten unverändert bereitgehalten werden. Medikamente oder persönliche Gegenstände sollten nicht ohne vorherige Abstimmung mit der Haftanstalt oder dem Rechtsbeistand versandt oder gebracht werden, weil die Annahmeregeln je nach Einrichtung unterschiedlich sind.

Teilen Sie mit, welche Sprache die festgenommene Person tatsächlich sicher versteht. Alltagskenntnisse reichen für eine Belehrung über Haft, Auslieferung und mögliche Verzichtserklärungen nicht immer aus. Auch psychische Belastungen, Suizidgefahr, Behinderungen oder sonstige besondere Schutzbedürfnisse sollten dem Rechtsbeistand und der Haftstelle konkret und möglichst belegt mitgeteilt werden.

Zustimmung zur vereinfachten Auslieferung und Spezialitätsverzicht sind keine Familienentscheidungen

Angehörige sollten nicht zu einer schnellen Zustimmung drängen, nur um das deutsche Verfahren abzukürzen. Das Einverständnis mit der vereinfachten Auslieferung kann nach § 41 IRG nicht widerrufen werden. Davon getrennt ist ein möglicher Verzicht auf den Spezialitätsgrundsatz nach § 11 IRG. Beides muss die festgenommene Person nach verständlicher Belehrung und rechtlicher Beratung selbst entscheiden.

Wie wir nach einer Auslieferungsfestnahme unterstützen

Wir identifizieren die zuständigen Stellen, beschaffen die verfügbaren Haft- und Fahndungsunterlagen, nehmen Kontakt zur festgenommenen Person auf und bereiten den erforderlichen Vortrag zu Haft und Auslieferung vor. Angehörige erhalten dabei eine klare Liste der Unterlagen und Angaben, die für die nächsten Verfahrensschritte tatsächlich benötigt werden.

Bei gesundheitlichen oder sprachlichen Problemen koordinieren wir die notwendigen Informationen mit der Haftstelle und den beteiligten Behörden. Erfordert die Sache zusätzliche Beratung im ersuchenden Staat, können wir geeignete Rechtsanwälte vor Ort identifizieren und die Zusammenarbeit abstimmen.

Inhaltsverzeichnis
Der erste Anruf dient der Organisation, nicht der Besprechung des Vorwurfs
Was Angehörige jetzt nicht tun sollten
Amtsgericht, Generalstaatsanwaltschaft und Oberlandesgericht haben unterschiedliche Aufgaben
Nach der Festnahme ist ein Rechtsbeistand gesetzlich erforderlich
Unterlagen zu Bindungen, Gesundheit und Verfahrensstand helfen bei den ersten Anträgen
Gesundheit, Medikamente und Sprache müssen konkret mitgeteilt werden
Zustimmung zur vereinfachten Auslieferung und Spezialitätsverzicht sind keine Familienentscheidungen
Wie wir nach einer Auslieferungsfestnahme unterstützen
Dr. Julius Hagen

Dr. Julius Hagen

Rechtsanwalt

Verwandte Themen

Die nächsten rechtlichen Fragen nach einer Festnahme

Auslieferungshaft und Haftprüfung
Wir prüfen Haftgründe, Verhältnismäßigkeit und Möglichkeiten, den Vollzug durch mildere Maßnahmen auszusetzen.
Festnahme am Flughafen
Wir organisieren die ersten Verteidigungsschritte nach einer Festnahme an einem deutschen Flughafen oder bei einer Grenzkontrolle.
Festnahme wegen eines Europäischen Haftbefehls
Wir erläutern die erste Vorführung, die Haftentscheidung und die Erklärungen, die in einem EAW-Verfahren nicht vorschnell abgegeben werden sollten.
Ablauf des Auslieferungsverfahrens
Wir zeigen, welche Aufgaben Amtsgericht, Generalstaatsanwaltschaft und Oberlandesgericht in den einzelnen Verfahrensphasen übernehmen.

Kontakt nach einer Festnahme

Teilen Sie uns möglichst Ort, Zeitpunkt und bekannte Verfahrensdaten mit.

Dateien hierher ziehen oder durchsuchen

PDF, DOC, DOCX, JPG, PNG (max. 10MB pro Datei, bis zu 5 Dateien)

* Pflichtfelder

Kontaktinformationen

info@rh-legal.de

Berlin

  • Fasanenstr. 15, 10623 Berlin
  • +49 3075 438452
  • +49 3075 438476

Düsseldorf

  • Couvenstr. 4, 40211 Düsseldorf
  • +49 2119 7632101
  • +49 2119 7632103

Über uns

RATH HAGEN Rechtsanwälte ist eine deutsche Kanzlei mit Büros in Berlin und Düsseldorf. Wir beraten und vertreten Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland und darüber hinaus, insbesondere in internationalen Straf-, Auslieferungs- und INTERPOL-Verfahren sowie im Bereich Global Mobility, Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht.

info@rh-legal.de

Unsere Leistungen

  • Strafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Auslieferungsrecht
  • INTERPOL
  • Migration & globale Mobilität
  • Staatsbürgerschaft und Einbürgerung
  • Berlin

    Fasanenstr. 15, 10623 Berlin
    +49 3075 438452
    +49 3075 438476
  • Düsseldorf

    Couvenstr. 4, 40211 Düsseldorf
    +49 2119 7632101
    +49 2119 7632103
Rath Hagen Rechtsanwälte
  • Startseite
  • Kontakt
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • English