SIS-Einträge, Einreiseverbote und Datenbankeinträge
Auskunft, Berichtigung und Löschung aufenthaltsrechtlicher Datenbankeinträge.
Von Rechtsanwältin Dr. Theresa Rath
Viele Betroffene erfahren erst durch eine Visumablehnung, eine Zurückweisung an der Grenze oder Schwierigkeiten bei einer Wiedereinreise, dass über sie Daten in nationalen oder europäischen Datenbanken gespeichert sind. In anderen Fällen besteht bereits der Verdacht, dass frühere Visumverfahren, Einreiseverbote oder behördliche Maßnahmen weiterhin Auswirkungen auf aktuelle Aufenthalts- oder Visumverfahren haben.
Dabei geht es häufig um Einträge im Schengener Informationssystem (SIS), um Daten im Ausländerzentralregister (AZR) oder um Informationen in der Visadatei des Ausländerzentralregisters. Diese Datenbestände verfolgen unterschiedliche Zwecke, können jedoch erhebliche Auswirkungen auf Visa, Aufenthaltstitel, Familiennachzugsverfahren und Grenzkontrollen haben.
Nicht jeder gespeicherte Datensatz ist unzulässig. Gleichzeitig bestehen jedoch umfangreiche Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Löschung gespeicherter Daten. In vielen Fällen stellt die Auskunft über die tatsächlich gespeicherten Informationen den ersten Schritt zur rechtlichen Bewertung der Situation dar.
SIS-Einträge und Schengen-Ausschreibungen
Das Schengener Informationssystem (SIS) ist das zentrale Informations- und Fahndungssystem der Schengen-Staaten. Einträge im SIS können dazu führen, dass Visumanträge abgelehnt werden, Grenzübertritte problematisch werden oder Behörden in verschiedenen europäischen Staaten auf dieselben Informationen zugreifen können.
Für Betroffene ist häufig nicht unmittelbar erkennbar, ob ein SIS-Eintrag besteht und welcher Staat die Ausschreibung vorgenommen hat. In der Praxis stammt ein Eintrag nicht zwingend aus Deutschland. Häufig beruhen Ausschreibungen auf Maßnahmen anderer Schengen-Staaten, deren Auswirkungen sich dennoch auf spätere Visumverfahren oder Einreisen nach Deutschland auswirken können.
Gerade im Zusammenhang mit Einreise- und Aufenthaltsverboten nach § 11 AufenthG spielen SIS-Einträge regelmäßig eine wichtige Rolle. Die Frage, ob ein Eintrag rechtmäßig ist, ob er weiterhin gespeichert werden darf und welche Möglichkeiten zur Überprüfung bestehen, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab.
Ausländerzentralregister (AZR)
Das Ausländerzentralregister ist das zentrale deutsche Register für zahlreiche ausländerrechtliche Informationen. Es dient der Unterstützung verschiedener Behörden und enthält Daten, die im Zusammenhang mit Aufenthaltsverfahren, Ausweisungen, Visa, Abschiebungen und anderen ausländerrechtlichen Vorgängen stehen können.
Für Betroffene ist häufig nicht nachvollziehbar, welche Daten gespeichert sind und welche Behörden Zugriff auf diese Informationen haben. Gerade deshalb sieht das Datenschutzrecht umfangreiche Auskunftsrechte vor. Die gespeicherten Informationen können für spätere Visumverfahren, Aufenthaltstitel oder behördliche Entscheidungen von Bedeutung sein.
Wer Zweifel an der Richtigkeit gespeicherter Daten hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen Berichtigungs-, Löschungs- oder Einschränkungsansprüche geltend machen. Die zuständigen Stellen sind verpflichtet, entsprechende Einwände zu prüfen.
Visadatei und frühere Visumverfahren
Neben dem allgemeinen Datenbestand des Ausländerzentralregisters existiert eine besondere Visadatei. Dort können Informationen über frühere Visumanträge, Visaerteilungen, Visumablehnungen, Rücknahmen von Anträgen, Widerrufe oder Aufhebungen von Visa gespeichert werden.
In der Praxis stellt sich häufig die Frage, ob frühere Visumverfahren bei späteren Anträgen sichtbar sind. Die Antwort lautet grundsätzlich ja. Die Visadatei dient gerade dazu, bestimmte Informationen über frühere Visumverfahren für zuständige Behörden verfügbar zu halten.
Gespeichert werden können unter anderem Angaben zu Visumanträgen, Entscheidungen der Auslandsvertretungen, beteiligten Ausländerbehörden sowie weitere verfahrensbezogene Informationen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Hinweise auf vorgelegte gefälschte Dokumente oder arbeitsmarktbezogene Entscheidungen gespeichert werden.
Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsansprüche
Betroffene verfügen nicht nur über Auskunftsansprüche, sondern können unter bestimmten Voraussetzungen auch die Berichtigung unrichtiger Daten, die Einschränkung der Verarbeitung oder die Löschung gespeicherter Informationen verlangen.
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit von Daten, kann häufig zunächst eine Überprüfung und Einschränkung der Verarbeitung beantragt werden. Kann die Rechtmäßigkeit einer Speicherung nicht nachgewiesen werden oder besteht keine ausreichende Rechtsgrundlage für die weitere Verarbeitung, kommen Berichtigungs- oder Löschungsansprüche in Betracht.
Darüber hinaus bestehen Beschwerdemöglichkeiten gegenüber Datenschutzaufsichtsbehörden. In bestimmten Konstellationen können auch Schadensersatzansprüche wegen datenschutzwidriger Verarbeitung personenbezogener Daten relevant werden.
Datenbankeinträge und Einreiseverbote
Datenbankeinträge und Einreiseverbote sind häufig eng miteinander verbunden. Ein bestehendes Einreise- und Aufenthaltsverbot kann zu Einträgen im SIS führen und dadurch erhebliche praktische Auswirkungen auf spätere Visa- und Aufenthaltsverfahren entfalten.
Umgekehrt kann die Feststellung eines SIS-Eintrags häufig der Ausgangspunkt für die Prüfung sein, ob ein Einreiseverbot besteht, ob dieses noch wirksam ist oder ob Möglichkeiten einer Verkürzung oder Aufhebung bestehen.
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FAQ

Dr. Theresa Rath
Dr. Theresa Rath berät im Aufenthaltsrecht, Business Migration und Staatsangehörigkeitsrecht. Sie berät auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Italienisch und Portugiesisch.
Kontakt
Wenn Sie Auskunft über gespeicherte Daten erhalten möchten oder Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines SIS-, AZR- oder Visadateneintrags haben, kann eine rechtliche Prüfung der gespeicherten Informationen und möglicher Berichtigungs- oder Löschungsansprüche sinnvoll sein.
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