Einreise- und Aufenthaltsverbot (§ 11 AufenthG)
Dauer, Befristung, Aufhebung und rechtliche Möglichkeiten bei Einreisesperren
Von Rechtsanwältin Dr. Theresa Rath
Ein Einreise- und Aufenthaltsverbot kann dazu führen, dass eine Person nicht erneut nach Deutschland oder in andere Schengen-Staaten einreisen darf und kein Aufenthaltstitel erteilt wird. Die Auswirkungen reichen häufig weit über eine frühere Ausweisung oder Abschiebung hinaus und können spätere Visa-, Familiennachzugs- oder Arbeitsaufenthaltsverfahren erheblich erschweren.
Viele Betroffene gehen davon aus, dass Einreiseverbote automatisch lebenslang gelten oder nach Ablauf einer bestimmten Zeit von selbst entfallen. Beides ist häufig unzutreffend. Dauer, Befristung und mögliche Aufhebung hängen stark vom Einzelfall ab.
Was ist ein Einreise- und Aufenthaltsverbot?
Ein Einreise- und Aufenthaltsverbot bedeutet grundsätzlich, dass eine betroffene Person für einen bestimmten Zeitraum nicht erneut einreisen oder sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten darf. Zudem kann die Erteilung eines Aufenthaltstitels ausgeschlossen sein. Das Verbot kann auch Auswirkungen auf Einreisen in andere Schengen-Staaten haben.
Einreiseverbote werden heute regelmäßig behördlich verfügt und mit einer Befristung verbunden. Sie entstehen nicht mehr allein automatisch kraft Gesetzes.
Wann kommt ein Einreiseverbot in Betracht?
Ein Einreise- und Aufenthaltsverbot kann insbesondere im Zusammenhang stehen mit:
- Ausweisung
- Abschiebung
- Zurückschiebung oder Zurückweisung
- Abschiebungsanordnungen
- bestimmten Fällen falscher Dokumente oder Täuschung
- nicht fristgerechter Ausreise in einzelnen Konstellationen
Nicht jede Ablehnung eines Aufenthaltstitels führt automatisch zu einem Einreiseverbot. Wer innerhalb gesetzter Fristen freiwillig ausreist, kann sich in einer anderen Situation befinden als Personen nach Abschiebung oder Ausweisung.
Wie lange gilt ein Einreise- und Aufenthaltsverbot?
Die Dauer hängt vom Einzelfall ab.
Grundsätzlich soll ein Einreiseverbot häufig fünf Jahre nicht überschreiten. Kürzere Fristen kommen vor. In der Rechtsprechung werden Befristungen um etwa 30 Monate teilweise als ermessensgerecht angesehen. Gleichzeitig können längere Fristen möglich sein, wenn schwerwiegende Sicherheitsinteressen angenommen werden.
In besonderen Fällen können deutlich längere Zeiträume vorgesehen sein:
- bis zu zehn Jahre bei bestimmten schwerwiegenden Gefahrenlagen oder Ausweisungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen
- bis zu zwanzig Jahre bei besonders schweren Sicherheitskonstellationen
- in Ausnahmefällen unbefristete Verbote
Die konkrete Begründung der Behörde bleibt entscheidend. Ein langes Einreiseverbot ist nicht allein deshalb gerechtfertigt, weil eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt.
Aufhebung oder Verkürzung eines Einreiseverbots
Ein bestehendes Einreise- und Aufenthaltsverbot kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben oder verkürzt werden.
In Betracht kommen insbesondere:
- schutzwürdige persönliche Belange
- veränderte Lebensumstände
- glaubhaft gemachte positive Entwicklung oder Wegfall früherer Risiken
- familiäre Bindungen in Deutschland
- freiwillige Ausreise innerhalb gesetzter Fristen
- neue aufenthaltsrechtliche Perspektiven
Auch Integrationsleistungen, familiäre Beziehungen oder Betreuung deutscher Kinder können bei der Abwägung Bedeutung erhalten. Schutzwürdige Interessen müssen berücksichtigt werden.
Familie, Kinder und Verhältnismäßigkeit
Familiäre Bindungen können bei der Befristung oder Aufhebung eines Einreiseverbots erhebliches Gewicht haben. Dies betrifft insbesondere Ehepartner, deutsche Kinder oder bestehende Sorge- und Umgangsrechte. Solche Interessen sind in der behördlichen Abwägung zu berücksichtigen.
Warum Verfahren scheitern
Praktische Probleme entstehen häufig nicht allein wegen früherer Ausweisungen oder Abschiebungen.
Schwierigkeiten ergeben sich beispielsweise bei:
- Ausweisung
- Abschiebung
- Zurückschiebung oder Zurückweisung
- Abschiebungsanordnungen
- bestimmten Fällen falscher Dokumente oder Täuschung
- nicht fristgerechter Ausreise in einzelnen Konstellationen
Gerade bei Einreiseverboten entscheidet die rechtliche Einordnung häufig früher über spätere Erfolgsaussichten als ein späteres Visumverfahren.
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FAQ

Dr. Theresa Rath
Dr. Theresa Rath berät im Aufenthaltsrecht, Business Migration und Staatsangehörigkeitsrecht. Sie berät auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Italienisch und Portugiesisch.
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Einreiseverbote können spätere Visa, Familiennachzug oder eine Rückkehr nach Deutschland erheblich beeinflussen. Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung kann relevant sein.
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