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Anwalt für Umweltstrafrecht

Verteidigung bei Umweltstraftaten, behördlichen Kontrollen und strafrechtlicher Verantwortlichkeit im Unternehmen.

Vertrauliche Ersteinschätzung
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Verteidigung in Umweltstrafsachen

Umweltstrafverfahren beginnen häufig mit einem technischen Befund oder einer verwaltungsrechtlichen Beanstandung. Auffällige Messwerte, eine andere Abfallklassifizierung oder ein Anlagenbetrieb außerhalb des genehmigten Rahmens können zu einem strafrechtlichen Vorwurf nach §§ 324 ff. StGB führen.

Viele Umweltstraftatbestände knüpfen an Genehmigungen, Verbote, Auflagen oder andere fachrechtliche Pflichten an. Der tatsächliche Betrieb muss deshalb mit der im maßgeblichen Zeitraum geltenden Genehmigungslage abgeglichen werden.

Laborberichte, Probenahmeprotokolle, Genehmigungsbescheide und Betriebsdaten müssen dem konkreten Zeitraum und Geschehen zugeordnet werden. Bei Unternehmen ist zusätzlich zu klären, wer die maßgeblichen Informationen hatte und tatsächlich eingreifen konnte.

Dr. Julius Hagen

Dr. Julius Hagen

Rechtsanwalt

Dr. Julius Hagen verteidigt in Strafsachen, im Wirtschaftsstrafrecht, in Auslieferungsverfahren und in INTERPOL-Angelegenheiten. Er berät auf Deutsch und Englisch.

Laufende Durchsuchung oder Festnahme

Bei einer laufenden oder unmittelbar bevorstehenden Durchsuchung, Festnahme oder dringenden Vernehmungssituation sind wir für echte strafrechtliche Notfälle 24/7 erreichbar.

+49 152 92633530
AnrufenTelegramTelegramWhatsAppWhatsApp

Umweltstrafrecht: Themen und Verfahren

Der konkrete Vorwurf richtet sich nach Umweltmedium, betrieblichem Vorgang und der jeweils verletzten fachrechtlichen Pflicht.

Umweltstrafverfahren gegen Unternehmen und Geschäftsführer
Strafrechtliche Zurechnung, Delegation, Durchsuchung und Verteidigung von Unternehmen und Leitungspersonen.
Abfallstrafrecht und § 326 StGB
Abfalleigenschaft, Gefährlichkeit, zulässige Bewirtschaftung und strafrechtliche Risiken nach § 326 StGB.
Illegale grenzüberschreitende Abfallverbringung
Notifizierung, Zustimmung, Verbringungsverbote und Verantwortlichkeit entlang des Transportwegs.
Gewässerverunreinigung nach § 324 StGB
Einleitungen, Messwerte, Genehmigungslage und Kausalität bei Vorwürfen nach § 324 StGB.
Anlagenbetrieb und Immissionsschutz
Genehmigungspflicht, Anlagenänderungen, Immissionen und persönliche Betreiberverantwortung.
Bodenverunreinigung und Altlasten
Schadstoffeinträge, Altlasten, geschützte Bodenfunktionen und Zurechnung nach § 324a StGB.

FAQ zum Umweltstrafrecht

Das Umweltstrafrecht verbindet den strafrechtlichen Schutz von Gewässern, Boden und Luft mit Vorschriften zu Abfällen, Anlagen und Immissionen. Typisch ist der enge Bezug zum Umweltverwaltungsrecht: Genehmigungen, Auflagen, Messwerte und behördliche Anordnungen können für die strafrechtliche Prüfung maßgeblich sein.

Im Unternehmenskontext stehen unter anderem Gewässerverunreinigung nach § 324 StGB, Bodenverunreinigung nach § 324a StGB, der unerlaubte Umgang mit Abfällen nach § 326 StGB und der unerlaubte Anlagenbetrieb nach § 327 StGB im Mittelpunkt. Je nach Betrieb können außerdem Immissionsschutz- und Verbringungsvorschriften hinzutreten.

Maßgeblich sind tatsächliche Aufgaben, Sachherrschaft, Information und Eingriffsmöglichkeit. In Betracht kommen je nach Tatbestand Geschäftsführer, Betreiber, technische Verantwortliche, Betriebsbeauftragte und Mitarbeitende. Organigramm oder Funktionsbezeichnung allein ersetzen nicht die Prüfung von Tun, Unterlassen, Delegation und Vorsatz oder Fahrlässigkeit.

Je nach Vorwurf gehören dazu Genehmigungen und Nebenbestimmungen, Mess- und Probenahmeunterlagen, Betriebs- und Wartungsdaten, Abfallklassifizierungen, Transport- und Entsorgungsnachweise sowie Unterlagen zu Zuständigkeiten und Warnmeldungen. Entscheidend ist die zeitliche Verbindung zwischen tatsächlichem Vorgang, Pflicht und verantwortlicher Person.

Der Ablauf, die betroffenen Anlagen oder Stoffströme, die sichergestellten Unterlagen und die internen Zuständigkeiten sollten gesichert werden. Tatsächliche Abläufe sind von behördlichen Bewertungen zu trennen. Vor einer Einlassung müssen Verfahrensrolle, Akteninhalt, Genehmigungslage und technische Beweismittel abgestimmt geprüft werden.

Umweltstrafverfahren vertraulich besprechen

Sie können uns behördliche Schreiben, Durchsuchungsunterlagen oder die wesentlichen Genehmigungs- und Betriebsunterlagen vertraulich vorlegen. Wir prüfen den strafrechtlichen Vorwurf und die nächsten Verfahrensschritte.

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Über uns

RATH HAGEN Rechtsanwälte ist eine deutsche Kanzlei mit Büros in Berlin und Düsseldorf. Wir beraten und vertreten Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland und darüber hinaus, insbesondere in internationalen Straf-, Auslieferungs- und INTERPOL-Verfahren sowie im Bereich Global Mobility, Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht.

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Unsere Leistungen

  • Strafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Auslieferungsrecht
  • INTERPOL
  • Migration & globale Mobilität
  • Staatsbürgerschaft und Einbürgerung
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