Anwalt für Umweltstrafrecht
Verteidigung bei Umweltstraftaten, behördlichen Kontrollen und strafrechtlicher Verantwortlichkeit im Unternehmen.
Verteidigung in Umweltstrafsachen
Umweltstrafverfahren beginnen häufig mit einem technischen Befund oder einer verwaltungsrechtlichen Beanstandung. Auffällige Messwerte, eine andere Abfallklassifizierung oder ein Anlagenbetrieb außerhalb des genehmigten Rahmens können zu einem strafrechtlichen Vorwurf nach §§ 324 ff. StGB führen.
Viele Umweltstraftatbestände knüpfen an Genehmigungen, Verbote, Auflagen oder andere fachrechtliche Pflichten an. Der tatsächliche Betrieb muss deshalb mit der im maßgeblichen Zeitraum geltenden Genehmigungslage abgeglichen werden.
Laborberichte, Probenahmeprotokolle, Genehmigungsbescheide und Betriebsdaten müssen dem konkreten Zeitraum und Geschehen zugeordnet werden. Bei Unternehmen ist zusätzlich zu klären, wer die maßgeblichen Informationen hatte und tatsächlich eingreifen konnte.
Umweltstrafrecht: Themen und Verfahren
Der konkrete Vorwurf richtet sich nach Umweltmedium, betrieblichem Vorgang und der jeweils verletzten fachrechtlichen Pflicht.
FAQ zum Umweltstrafrecht
Umweltstrafverfahren vertraulich besprechen
Sie können uns behördliche Schreiben, Durchsuchungsunterlagen oder die wesentlichen Genehmigungs- und Betriebsunterlagen vertraulich vorlegen. Wir prüfen den strafrechtlichen Vorwurf und die nächsten Verfahrensschritte.







