Einbürgerung nach § 10 StAG
Voraussetzungen, Lebensunterhalt, Sprachkenntnisse und typische Probleme im Verfahre
Von Rechtsanwältin Dr. Theresa Rath
Wer kann nach § 10 StAG eingebürgert werden?
Die Einbürgerung nach § 10 StAG ist der Regelfall der sogenannten Anspruchseinbürgerung in Deutschland. Anspruchseinbürgerung bedeutet, dass ein Anspruch auf Einbürgerung bestehen kann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Entscheidung liegt dann grundsätzlich nicht im freien Ermessen der Behörde.
Relevant ist die Einbürgerung insbesondere für Personen, die dauerhaft in Deutschland leben und ihren Lebensmittelpunkt hier aufgebaut haben. Dazu gehören Arbeitnehmer und Fachkräfte, Inhaber einer Blauen Karte EU, Selbständige, ehemalige Studierende, Familienangehörige deutscher Staatsangehöriger oder Personen mit langjährigem rechtmäßigem Aufenthalt.
Nicht jede Aufenthaltserlaubnis reicht automatisch für eine Einbürgerung aus. Entscheidend sind stets der konkrete Aufenthaltstitel, die Aufenthaltszeiten sowie die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen. Gerade bei wechselnden Aufenthaltstiteln, längeren Auslandsaufenthalten oder Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit kann eine genauere rechtliche Prüfung sinnvoll sein.
Voraussetzungen der Einbürgerung nach § 10 StAG
Die Voraussetzungen der Anspruchseinbürgerung ergeben sich überwiegend aus § 10 StAG. Maßgeblich ist nicht nur, ob einzelne Dokumente vorliegen, sondern häufig auch, wie die persönliche Situation rechtlich einzuordnen ist.
Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören insbesondere:
Voraussetzungen der Einbürgerung
- in der Regel fünf Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- ein ausreichender Aufenthaltstitel
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
- gesicherter Lebensunterhalt ohne schädlichen Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII
- keine erheblichen strafrechtlichen Verurteilungen
- ausreichende Deutschkenntnisse, regelmäßig Niveau B1
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
- keine gesetzlichen Ausschlussgründe
Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts muss die bisherige Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht mehr aufgegeben werden.
Gerade beim Lebensunterhalt, bei Sozialleistungen oder bei Sprachkenntnissen entstehen in der Praxis häufig Unsicherheiten. Nicht jede staatliche Leistung schließt eine Einbürgerung aus, und auch bei Sprachkenntnissen oder Einbürgerungstest kommen Ausnahmen in Betracht – etwa bei Krankheit, Behinderung oder altersbedingter Unfähigkeit.
Ablauf des Einbürgerungsverfahrens
Das Einbürgerungsverfahren beginnt mit dem Antrag bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde. Der konkrete Ablauf unterscheidet sich teilweise erheblich zwischen Bundesländern und einzelnen Behörden.
Regelmäßig werden zunächst Aufenthaltszeiten, Aufenthaltstitel, Einkommen, Sprachkenntnisse sowie weitere Voraussetzungen geprüft. Anschließend müssen häufig umfangreiche Unterlagen eingereicht werden. Fehlende Nachweise oder Rückfragen der Behörde führen in der Praxis nicht selten zu Verzögerungen.
Die Behörde prüft insbesondere Identität, Aufenthalt, wirtschaftliche Situation, Sprachkenntnisse, Einbürgerungstest sowie mögliche Sicherheits- oder Strafregistereinträge. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Einbürgerung durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Erst mit Aushändigung der Urkunde entsteht die deutsche Staatsangehörigkeit.
Bearbeitungszeiten unterscheiden sich erheblich. Gerade in größeren Städten dauern Verfahren teilweise deutlich länger als erwartet. Wenn Behörden über längere Zeit nicht entscheiden, kann geprüft werden, ob eine Untätigkeitsklage in Betracht kommt.
Typische Probleme im Einbürgerungsverfahren
Einbürgerungsverfahren scheitern oder verzögern sich häufig nicht an einer einzelnen Voraussetzung, sondern am Zusammenspiel mehrerer Faktoren – etwa Aufenthaltstitel, Einkommen, Sozialleistungen, Sprachkenntnisse oder laufende Verfahren.
Besonders häufig entstehen Fragen beim gesicherten Lebensunterhalt. Der Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe kann problematisch sein, allerdings ist nicht jede Sozialleistung einbürgerungsschädlich. Kindergeld, Wohngeld, BAföG oder Arbeitslosengeld stehen einer Einbürgerung nicht automatisch entgegen.
Auch bei Sprachkenntnissen oder Einbürgerungstest bestehen regelmäßig Unsicherheiten. Der Nachweis kann teilweise über Schulabschlüsse, Integrationskurse, Berufsausbildungen oder Studium erfolgen. In bestimmten Fällen kommen Ausnahmen in Betracht.
Nicht jede strafrechtliche Verurteilung verhindert eine Einbürgerung. Ebenso führen laufende Ermittlungsverfahren nicht zwingend zu einer Ablehnung, können das Verfahren jedoch verzögern.
Ein weiterer häufiger Problembereich sind lange Bearbeitungszeiten. Gerade bei Einbürgerungsverfahren unterscheiden sich Verfahrensdauern zwischen Behörden erheblich.
Vorteile der Einbürgerung
Mit erfolgreicher Einbürgerung wird die deutsche Staatsangehörigkeit erworben.
Dies bedeutet insbesondere:
- deutsches Wahlrecht
- deutscher Reisepass
- EU-Freizügigkeit
- uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt
- kein Aufenthaltstitel mehr erforderlich
- dauerhafte aufenthaltsrechtliche Absicherung
Die Einbürgerung verändert damit nicht nur den aufenthaltsrechtlichen Status, sondern häufig auch langfristige berufliche, familiäre und persönliche Perspektiven.
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FAQ
Muss ich meine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben?
Nach aktueller Rechtslage grundsätzlich nicht mehr.
Reicht B1 aus?
Regelmäßig ja.
Sind Sozialleistungen immer problematisch?
Nein. Es kommt auf Art der Leistungen und Umstände an.
Verhindern Vorstrafen immer die Einbürgerung?
Nein. Entscheidend ist der Einzelfall.
Was tun bei langen Bearbeitungszeiten?
Unter Umständen kann gerichtliches Vorgehen geprüft werden.

Dr. Theresa Rath
Dr. Theresa Rath berät im Aufenthaltsrecht, Business Migration und Staatsangehörigkeitsrecht. Sie berät auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Italienisch und Portugiesisch.
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Wenn unklar ist, ob die Voraussetzungen erfüllt sind oder Verzögerungen im Verfahren bestehen, kann eine individuelle Prüfung sinnvoll sein.
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