
Choose Your Fighter: So finden Sie den richtigen INTERPOL-Anwalt
„INTERPOL-Anwalt“ ist keine offizielle Qualifikation. Die richtige Wahl hängt von der Arena, dem konkreten Risiko und der Erfahrung ab, die der Fall tatsächlich erfordert.
Lange Zeit bestand einer der Vorteile eines erfahrenen INTERPOL-Anwalts schlicht darin, mehr über INTERPOL zu wissen als fast jeder andere. Dieser Vorsprung ist nicht verschwunden. Aber er wird kleiner.
Von außen betrachtet wirkt INTERPOL noch immer wie eine monolithische Blackbox: 196 Mitgliedstaaten, polizeiliche Datenbanken, Red Notices, Diffusions, Nationale Zentralbüros und eine Organisation mit Hauptsitz in Lyon, mit der die meisten Menschen erst in Berührung kommen, wenn bereits etwas gründlich schiefgegangen ist.
Die Regeln, nach denen diese Maschinerie funktioniert, werden jedoch immer leichter zugänglich. INTERPOLs Rules on the Processing of Data sind öffentlich, ebenso das Statut, die Verfahrensregeln und die Verfahrenshinweise der CCF.
Die Commission for the Control of INTERPOL’s Files – die CCF – veröffentlicht zudem ausgewählte anonymisierte Entscheidungen und Entscheidungsauszüge. Ihre Verfahren bleiben vertraulich, und sie veröffentlicht längst nicht alles. Außenstehende können inzwischen aber nachvollziehen, wie die Kommission mit wiederkehrenden Fragen umgeht: dem überwiegend politischen Charakter eines Falles, Menschenrechten, Verhältnismäßigkeit, der Richtigkeit von Daten und dem Verhältnis zwischen nationalen Strafverfahren und INTERPOLs eigenen Regeln.
Auch der Zugang zum Verfahren ist einfacher geworden. Betroffene können Anträge auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung inzwischen über ein Onlineportal einreichen. Ein unkomplizierter Auskunftsantrag lässt sich in wenigen Minuten stellen. Bis die CCF darüber entscheidet, können allerdings Monate vergehen.
Das ist ein Fortschritt. Der Zugang zu den eigenen Daten sollte keinen spezialisierten Rechtsbeistand voraussetzen. Ich habe erlebt, dass Kanzleien mehr als 3.500 Euro allein dafür verlangten, einen Antrag auf Auskunft darüber vorzubereiten, ob INTERPOL Daten über einen Mandanten gespeichert hatte. Die Tür zum Verfahren steht inzwischen jedem offen.
Wofür also bezahlen Sie einen INTERPOL-Anwalt eigentlich?
Nicht dafür, dass er weiß, wo die Tür ist.
Sondern dafür, dass er weiß, was zu tun ist, wenn sie sich öffnet.
Damit stellt sich die schwierigere Frage: Wie finden Sie den richtigen Anwalt?
Es gibt keine Zulassung als INTERPOL-Anwalt
Für Verfahren vor der CCF gibt es keinen eigenständigen Berufsstand. Es gibt kein CCF-Examen, kein besonderes Zulassungsverfahren und kein offizielles Verzeichnis zugelassener INTERPOL-Anwälte. Sie müssen nicht einmal Anwalt sein, um einen Antrag einzureichen.
Diese Offenheit ist gewollt – und sie ist richtig. Die CCF ist kein Strafgericht. Betroffene sollen ihre Rechte wahrnehmen können, ohne einen Anwalt beauftragen zu müssen. Vor der Tür der CCF stehen keine professionellen Türsteher.
Das Fehlen solcher Zugangshürden hat jedoch eine zweite Seite: Vorbehaltlich der nationalen Regeln für das Erbringen von Rechtsdienstleistungen sind die formellen Hürden für den Einstieg in den Markt der CCF-Vertretung erstaunlich niedrig. Jeder kann eine Website bauen und sich als „INTERPOL-Anwalt“, „Red-Notice-Anwalt“ oder „INTERPOL-Experte“ vermarkten.
Hinter der Bezeichnung „INTERPOL-Anwalt“ kann daher ein Strafverteidiger mit zwanzig Jahren Berufserfahrung und Dutzenden CCF-Verfahren stehen. Es kann aber auch jemand sein, der im vergangenen Jahr einen Bachelorabschluss, sagen wir, im kasachischen Seerecht erworben und einen Monat später eine INTERPOL-Website ins Netz gestellt hat. Für den Zugang zur CCF benötigt keiner von beiden eine besondere Zulassung.
Das Problem entsteht, wenn Mandanten das Fehlen einer Zugangshürde mit dem Vorhandensein einer Qualifikation verwechseln.
„INTERPOL-Anwalt“ ist keine Qualifikation. Es ist eine Bezeichnung, die sich jemand selbst gegeben hat.
Die Person an der Spitze Ihrer Suchergebnisse kann ein hervorragender Anwalt sein. Sie kann aber auch ein Berater, ein Vermittler, ein Leadgenerator oder schlicht jemand sein, der außergewöhnlich gut Websites bauen kann.
Die CCF wird diese Unterscheidung nicht für Sie treffen. Das müssen Sie selbst tun.
Klären Sie zuerst, welchen Kampf Sie führen
Eine Red Notice bedeutet nicht zwangsläufig, dass INTERPOL das eigentliche Problem ist.
Sie kann schlicht auf einem gewöhnlichen Strafverfahren und einem wirksamen nationalen Haftbefehl gegen eine Person beruhen, die das Land verlassen hat. Dann kann der entscheidende Schritt darin bestehen, den Haftbefehl anzugreifen, sich gegen die Auslieferung zu verteidigen oder das Ausgangsverfahren zu bearbeiten – statt ein CCF-Argument zu konstruieren, wo keines vorhanden ist.
Manchmal besteht der beste Rat zu INTERPOL darin, nicht gegen INTERPOL vorzugehen.
Das ist eine der ersten Fragen, die ein Anwalt beantworten können sollte: Wo lässt sich tatsächlich etwas erreichen? Seien Sie vorsichtig, wenn jedes Problem dieselbe Antwort hervorbringt – vor allem dann, wenn diese Antwort zufällig die einzige Dienstleistung ist, die der Anwalt anbietet.
Prüfen Sie den Anwalt
Internationale Rechtsberatung kann kompliziert organisiert sein. Ein anspruchsvoller Fall kann mehrere Kanzleien, selbständige Anwälte und lokale Verteidiger erfordern. Ein Netzwerk kann genau das sein, was der Mandant braucht.
Komplexität darf aber nicht Intransparenz bedeuten.
Stellen Sie vor der Beauftragung einige überraschend einfache Fragen. Wer wird den Fall tatsächlich bearbeiten? Wo ist diese Person als Anwalt zugelassen, und lässt sich die Zulassung überprüfen? Welche rechtliche Einheit beauftragen Sie – und wer erhält Ihr Geld? Ist sie selbst eine regulierte Kanzlei, und wer trägt die Verantwortung, wenn etwas schiefgeht? Wenn eine Website jemanden als „Partner“ bezeichnet: Partner wovon genau?
Qualifikationen sind Behauptungen. Prüfen Sie sie.
- Frühere Tätigkeiten bei Institutionen oder Nachrichtendiensten, Abschlüsse renommierter Universitäten, Auszeichnungen und außergewöhnliche Erfolgsquoten sind Tatsachenbehauptungen. Wenn sie Ihre Entscheidung beeinflussen, überprüfen Sie sie.
- Auch Berufsbezeichnungen sollten überprüft werden. Begriffe wie „Solicitor“ oder „Barrister“ haben in vielen Rechtsordnungen einen rechtlichen Gehalt – nicht nur einen Marketingwert.
- Verlassen Sie sich nicht auf Biografien, die der Anwalt selbst verfasst hat. Entscheidungen, Veröffentlichungen, Konferenzprogramme, seriöse Presseberichte und echte institutionelle Verbindungen sagen mehr aus als ein weiterer Absatz über „unübertroffene Expertise“.
- Bei Erfolgsquoten ist besondere Vorsicht geboten. Ein Prozentsatz bedeutet wenig, solange Sie nicht wissen, was gezählt wurde, welche Fälle die Kanzlei überhaupt angenommen hat, was als Erfolg galt und ob erfolglose Mandate stillschweigend aus dem Nenner verschwunden sind.
Eine globale Kanzlei – oder eine Sammlung von Websites?
Dieselben Anwälte werden womöglich unter verschiedenen Marken für INTERPOL, Auslieferungen, Sanktionen, Einwanderungsrecht und Vermögensabschöpfung angeboten. Das kann ein vollkommen legitimes Spezialistennetzwerk sein.
Sie sollten aber verstehen, was Sie kaufen. Beauftragen Sie eine Kanzlei, ein Netzwerk, einen selbständigen Anwalt oder eine kommerzielle Plattform, die das Mandat an jemand anderen weitervermittelt? Diese Modelle sind nicht dasselbe.
Prüfen Sie Ihren Vertragspartner. Ist er in Deutschland, im Vereinigten Königreich, auf den Seychellen oder anderswo registriert?
You cannot invent experience
Damit kommen wir zur Erfahrung. Ich habe meine Meinung darüber geändert.
Als ich meinen ersten Antrag auf Löschung einer INTERPOL-Ausschreibung vorbereitete, hatte ich noch nie zuvor einen solchen Antrag gestellt.
Wir hatten Erfolg.
Im Rückblick war das vielleicht die denkbar schlechteste Lernerfahrung. Das Ergebnis bestätigte alles, was ich damals glauben wollte: Arbeite härter, grabe tiefer, verstehe das Recht besser, hinterfrage jede Annahme und kämpfe nur unerbittlich genug – dann kannst du fast alles ausgleichen.
Ich glaube noch immer an diese Dinge. Gründliche Analyse, intellektuelle Neugier und Beharrlichkeit sind wichtig. Ein Anwalt, der ein unbekanntes Problem als etwas betrachtet, das verstanden werden muss, kann jemanden übertreffen, der seit Jahren routinemäßig dieselben Abläufe abarbeitet. Mein erster Fall bewies, dass Erfahrung nicht alles ist.
Die folgenden Fälle lehrten mich zugleich das Gegenteil.
Erfahrung lässt sich nicht erfinden.
Erfahrung entsteht zum Teil durch Wiederholung. Vor allem aber dadurch, dass die eigenen Erwartungen korrigiert werden: Argumente, die man für entscheidend hielt und die es nicht waren; Tatsachen, deren Bedeutung sich erst später zeigte; Verfahren, die anders verliefen als erwartet; und die Erkenntnis, dass ein rechtlich möglicher Einwand nicht zwangsläufig auch strategisch sinnvoll ist. Erfahrung entsteht aus der fortlaufenden Korrektur des eigenen Urteilsvermögens.
Mandanten wollen Anwälte, die gewinnen. Aber ein Anwalt, dessen Erwartungen nie korrigiert wurden, hat weniger gelernt, als seine Erfolgsbilanz vermuten lässt. Der nächste Mandant profitiert von diesen Korrekturen.
Es bleibt jedoch eine weitere Frage: Erfahrung womit?
Big Law oder Erfahrung an der Front?
Manche INTERPOL-Mandate sind gewaltig. Eine Red Notice kann Teil einer multinationalen Ermittlung sein, in der es um Millionen von Dokumenten, komplexe Gesellschaftsstrukturen, interne Untersuchungen, Sanktionen, Vermögensverfolgung und parallele Verfahren in mehreren Staaten geht.
Hier können Großkanzleien enorme Stärke entfalten. Fünfzehn Associates – oder zwei mit einer Harvey-Lizenz – können eine außerordentliche Menge Material prüfen. Eine internationale Kanzlei kann innerhalb kürzester Zeit Teams in mehreren Jurisdiktionen einsetzen, Transaktionen rekonstruieren und komplexe Ermittlungen in einem Umfang koordinieren, den eine kleine Spezialkanzlei nicht nachbilden kann. Manchmal verlangt ein Fall genau das.
Eine andere Frage ist allerdings: Brauchen Sie tatsächlich fünfzehn Anwälte?
Manchmal fehlt im Team gar kein weiterer Jurist. Vielleicht braucht es einen Historiker, der den Ursprung eines politischen Konflikts versteht, einen Analysten, der die Machtstrukturen im ersuchenden Staat abbilden kann, einen Anthropologen, der eine Gemeinschaft von innen kennt, oder einen Journalisten, der seit Jahren zu den Ereignissen hinter der Strafverfolgung recherchiert.
Internationale Strafsachen entstehen aus politischen Systemen, Institutionen, Konflikten, Unternehmen und Gesellschaften. Multidisziplinäre Teams sind nicht automatisch besser, aber wer das Recht ohne diesen Kontext versteht, versteht womöglich nur die Hälfte des Falles. Das richtige Team zusammenzustellen beginnt damit, die Fragen zu bestimmen, auf die Antworten gefunden werden müssen.
Kapazität ersetzt keine Urteilskraft.
Aus einer Haftzelle sieht eine Red Notice anders aus.
Eine andere Form der Erfahrung lässt sich auch durch mehr Personal bei der Dokumentenprüfung nicht reproduzieren: Erfahrung an der Front.
Aus einer Haftzelle sieht eine Red Notice anders aus.
Wer Menschen in Haft vertreten hat, weiß, was „Festnahmerisiko“ tatsächlich bedeutet. Es kann eine Festnahme am Flughafen bedeuten, Auslieferungshaft, die Trennung von der Familie, Medikamente, die organisiert werden müssen, ein Unternehmen, das plötzlich ohne seinen Geschäftsführer dasteht, und Entscheidungen unter einem Druck, den kein juristisches Gutachten wiedergeben kann.
Ein Auslieferungsanwalt versteht, warum Zeit eine andere Bedeutung bekommt, sobald die Freiheit auf dem Spiel steht. Ein Strafverteidiger weiß, was geschieht, wenn sich Vorwürfe an Beweisen messen lassen müssen. Es ist wertvoll, die gesamte Kette gesehen zu haben.
Aber auch Erfahrung an der Front löst nicht jedes Problem.
Ein guter Strafverteidiger verfasst nicht zwangsläufig einen guten CCF-Antrag.
Diese Fragen sollten Sie vor einer Beauftragung stellen
- Worin besteht das unmittelbare rechtliche Risiko, und wodurch kann es sich verwirklichen?
- Liegt das zentrale Problem bei der CCF, einem Auslieferungsgericht, den Behörden des ersuchenden Staates oder an anderer Stelle?
- Wer wird den Fall persönlich analysieren und die Schriftsätze verfassen?
- Welche vergleichbaren Mandate hat diese Person bearbeitet?
- Von welchen Tatsachen und Dokumenten hängt die vorgeschlagene Strategie ab?
- Welche weiteren Staaten, Anwälte oder Sachverständigen müssen möglicherweise einbezogen werden?
- Was kann das vorgeschlagene Verfahren realistischerweise erreichen – und was nicht?
- Was geschieht, wenn Sie festgenommen werden, bevor die CCF entscheidet?
- Wie ist das Honorar strukturiert, und welche zusätzlichen Kosten sind absehbar?
- Wer trägt die berufsrechtliche Verantwortung für die Arbeit?
Die Antworten müssen nicht beruhigend sein. In ernsten Fällen sind beruhigende Antworten oft die nutzlosesten. Sie sollten aber konkret, verständlich und mit den Tatsachen Ihres Falles verknüpft sein.
Wer ist also der beste INTERPOL-Anwalt?
Den einen gibt es nicht.
Ein ehemaliger CCF-Jurist kennt die Institution möglicherweise besser. Ein erfahrener CCF-Praktiker erkennt vielleicht Muster, die veröffentlichte Entscheidungen nicht zeigen. Ein Strafverteidiger versteht die Strafverfolgung und die Beweislage womöglich besser. Ein Auslieferungsanwalt weiß, was geschieht, wenn aus einem abstrakten Festnahmerisiko Realität wird. Eine Großkanzlei kann Ressourcen aufbringen, mit denen eine Boutique nicht konkurrieren kann. Und manchmal ist die Person, die der Fall wirklich braucht, überhaupt kein Anwalt.
Es geht darum, das Problem gut genug zu verstehen, um zu erkennen, welche Erfahrung, welche Ressourcen und welche Perspektiven der Fall tatsächlich verlangt.
Die Frage lautet nicht: Wer ist der Beste?
Die Frage lautet: In welchem Kampf befinden Sie sich eigentlich?
Bestimmen Sie zuerst die Arena.
Dann wählen Sie Ihren Kämpfer.

Dr. Julius Hagen
Rechtsanwalt
Dr. Julius Hagen verteidigt in Strafsachen, im Wirtschaftsstrafrecht, in Auslieferungsverfahren und in INTERPOL-Angelegenheiten. Er berät auf Deutsch und Englisch.