Strafbefehl erhalten?
Die wichtigste Frage ist häufig nicht, ob Einspruch eingelegt wird, sondern wogegen. Für die Entscheidung bleiben grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung.
Von Rechtsanwalt Dr. Julius Hagen
Ohne Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig
Der Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung. Das Amtsgericht legt darin den Tatvorwurf und die Rechtsfolgen fest, obwohl zuvor keine öffentliche Hauptverhandlung stattgefunden hat. Wer das Schreiben nur als Zahlungsaufforderung behandelt, unterschätzt seine Wirkung.
Geht innerhalb von zwei Wochen nach wirksamer Zustellung kein Einspruch bei Gericht ein, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich. Die Geldstrafe wird vollstreckbar. Dasselbe gilt für eine Einziehung. Auch ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis kann verbindlich werden. Enthält der Strafbefehl eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe, beginnt mit der Rechtskraft die Bewährungszeit.
Checkliste nach Erhalt eines Strafbefehls
- Strafbefehl, Umschlag und Zustellungsunterlagen vollständig aufbewahren
- Tag und Umstände der Zustellung festhalten
- keine weitere Erklärung zur Sache gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft abgeben
- die Frist nicht durch informelle Rückfragen bei Gericht verstreichen lassen
- Einkommensnachweise und Belege über Unterhaltspflichten sichern
- entlastende Nachrichten, Unterlagen und digitale Daten unverändert erhalten
- mögliche Folgen für Beruf, Aufenthalt oder Fahrerlaubnis notieren
- bei möglichem Fristablauf dokumentieren, wann der Strafbefehl erstmals bekannt wurde
Für die Frist zählt die Zustellung
Der Einspruch muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen bei dem Gericht eingehen, das den Strafbefehl erlassen hat. Eine Begründung ist zur Fristwahrung nicht erforderlich. Es genügt eine eindeutige Erklärung, aus der hervorgeht, gegen welchen Strafbefehl sich der Einspruch richtet.
Der Tag, der oben auf dem Strafbefehl steht, löst die Frist nicht aus. Maßgeblich ist die wirksame Zustellung. Deshalb gehören der Umschlag und vorhandene Zustellungsvermerke zur Prüfung. Wurde das Schriftstück einer anderen Person im Haushalt übergeben oder an einen bevollmächtigten Verteidiger zugestellt, kann das für die Berechnung entscheidend sein. Bei fremdsprachigen Beschuldigten ist zusätzlich zu klären, ob eine erforderliche Übersetzung beigefügt war.
Der Tatvorwurf muss ausreichend bestimmt sein
Aus dem Strafbefehl muss hervorgehen, welcher konkrete Vorgang dem Beschuldigten zur Last gelegt wird. Werden mehrere Taten behauptet, müssen sie voneinander unterscheidbar bleiben. Weite Tatzeiträume oder pauschale Sammelvorwürfe können diese Umgrenzung erschweren.
Das spielt besonders bei Serienvorwürfen und arbeitsteiligen Abläufen eine Rolle. Wenn mehrere Personen dasselbe Konto, Fahrzeug oder Mobiltelefon genutzt haben, genügt die bloße Zuordnung eines Gegenstands nicht ohne Weiteres für die persönliche Verantwortlichkeit. Die Prüfung beginnt daher beim Wortlaut des Strafbefehls: Welche Handlung soll der Beschuldigte selbst vorgenommen haben, und wie genau wird sie beschrieben?
Erst die Ermittlungsakte zeigt die Grundlage des Vorwurfs
Im Strafbefehl findet sich regelmäßig nur eine kurze Schilderung. Warum die Staatsanwaltschaft gerade zu diesem Ergebnis gelangt ist, erschließt sich meist erst aus der Ermittlungsakte. Dort zeigt sich, welche Aussagen, Unterlagen oder Auswertungen den Vorwurf tragen sollen.
Eine Überweisung belegt einen Geldfluss. Ihr Zweck kann trotzdem offen sein. Eine auf einem Mobiltelefon gespeicherte Nachricht lässt nicht zwingend erkennen, wer sie verfasst hat. Auch eine belastende Aussage kann bei näherer Lektüre Widersprüche oder ein eigenes Interesse des Zeugen erkennen lassen. Solche Unterschiede sind in der knappen Darstellung des Strafbefehls häufig nicht sichtbar.
Der Einspruch kann auf einzelne Punkte beschränkt werden
Wird die Tat bestritten oder fehlt es an einer tragfähigen persönlichen Zuordnung, kommt ein vollständiger Einspruch in Betracht. Liegt der Fehler nur bei einer Rechtsfolge, kann eine Beschränkung ausreichen. Das schützt davor, ohne sachlichen Grund auch solche Teile des Strafbefehls wieder zu öffnen, die nicht im Streit stehen.
Bei einer Geldstrafe sind die Zahl der Tagessätze und die Höhe des einzelnen Tagessatzes auseinanderzuhalten. Die Zahl der Tagessätze bildet das Maß der Schuld ab. Die Tagessatzhöhe richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen. Hat das Gericht lediglich das Einkommen zu hoch geschätzt, kann der Einspruch auf die Tagessatzhöhe begrenzt werden.
Der Umfang des Einspruchs sollte sich danach richten, welcher Teil des Strafbefehls tatsächlich angreifbar ist. Sie können uns den Strafbefehl und die Zustellungsunterlagen zur vertraulichen Prüfung übermitteln.
Ein vollständiger Einspruch bringt den Fall vor Gericht
Nach einem vollständigen Einspruch wird die Sache grundsätzlich in einer Hauptverhandlung behandelt. Für den angegriffenen Teil ist das Gericht nicht an den Strafbefehl gebunden. Der Ausgang kann günstiger sein; möglich sind etwa ein Freispruch, eine Einstellung oder eine mildere Sanktion. Eine Garantie dafür gibt es nicht.
In der Verhandlung können sich zusätzliche Belastungen ergeben. Ein Zeuge erinnert den Vorgang anders als in seiner ersten Aussage, weitere Unterlagen werden eingeführt oder das Gericht bewertet den Sachverhalt rechtlich neu. Ist die Frist knapp, kann deshalb zunächst ohne Begründung Einspruch eingelegt werden. Nach Akteneinsicht lässt sich dessen endgültiger Umfang festlegen. Eine spätere Rücknahme ist möglich, kann nach Beginn der Hauptverhandlung aber die Zustimmung der Staatsanwaltschaft voraussetzen.
Auch eine geringe Geldstrafe kann weitreichende Folgen haben
Viele Betroffene sehen zuerst auf den Gesamtbetrag. Für die weitere Lebensplanung kann jedoch die Zahl der Tagessätze oder das abgeurteilte Delikt wichtiger sein. Registereinträge können bei einer beruflichen Zulassung oder in einem aufenthaltsrechtlichen Verfahren eine Rolle spielen. In anderen Fällen trifft ein Fahrverbot den Betroffenen stärker als die Geldstrafe.
Solche Folgen werden im Strafbefehl oft nur knapp bezeichnet. Vor Eintritt der Rechtskraft sollten sie zumindest identifiziert werden. Die Einzelheiten gehören auf die jeweiligen Vertiefungsseiten zu Tagessätzen und strafrechtlichen Nebenfolgen.
Wenn die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist
Ein verspäteter Einspruch wird grundsätzlich als unzulässig verworfen. Unter engen Voraussetzungen kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden. Dafür muss die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt worden sein.
Der Antrag ist regelmäßig innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. In derselben Frist muss der Einspruch nachgeholt werden. Das Gericht benötigt eine nachvollziehbare Darstellung des Zustellungsablaufs, des Grundes für die fehlende Kenntnis und des Zeitpunkts, zu dem das Hindernis endete. Allgemeine Angaben, der Brief sei übersehen oder zu spät geöffnet worden, reichen dafür meist nicht aus.

Dr. Julius Hagen
Dr. Julius Hagen verteidigt in Strafsachen, im Wirtschaftsstrafrecht, in Auslieferungsverfahren, in INTERPOL-Angelegenheiten sowie in Handelsstreitigkeiten.
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