Kapitalstrafrecht Strafverteidigung bei Mord und Totschlag

Wenn Tatbild, Vorsatz und Rechtsfolgen in einer einzigen Hauptverhandlung zusammenlaufen

Von Rechtsanwalt Dr. Julius Hagen

Strafverteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren vor dem Schwurgericht

In Mord- und Totschlagsverfahren entscheidet sich die Fallrichtung selten an einer isolierten Tatsache. Tatort, Verletzungsbild, Zeugenaussagen, digitale Spuren und die Einlassung werden in der Hauptverhandlung zu einer richterlichen Gesamtwürdigung verbunden. Die Verteidigung muss deshalb zeigen, wo eine Tatsache gesichert ist und wo die Ermittlungsdeutung lediglich einen Schluss zieht.

Die Unterseiten dieses Clusters vertiefen die einzelnen Schaltstellen. Mordmerkmale, Tötungsvorsatz, Versuch, Notwehr, Schuldfähigkeit, Beweise und die Rechtsfolgen einer lebenslangen Freiheitsstrafe gehören zusammen, dürfen aber nicht zu einem einzigen allgemeinen Tatvorwurf verschmelzen.

Tatablauf, Vorsatz und Rechtsfolgen getrennt prüfen

Zunächst ist zu klären, welche Handlung bewiesen ist und welche Folgen sie hatte. Danach geht es um die innere Tatseite: Was wusste der Beschuldigte, welches Risiko erkannte er und wie ist seine Haltung zu bewerten? Erst anschließend werden Strafrahmen und Rechtsfolgen geprüft, insbesondere Mordmerkmale, besondere Schuldschwere, Schuldfähigkeit und mögliche Maßregeln.

Die passende Verteidigungsseite führt von diesen Fragen zu der konkreten Beweis- und Verfahrensfrage. Die folgenden Bereiche dienen als Einstieg in unterschiedliche Fallrichtungen.

Expertise

Die folgenden Seiten vertiefen die rechtlichen Schaltstellen, an denen sich die Einordnung des Tötungsdelikts verändert.

Mordvorwurf
Mordmerkmale, Beweisgrundlage und Abgrenzung zum Totschlag.
Totschlag
§§ 212 und 213 StGB, Tatdynamik und Strafrahmen.
Tötungsvorsatz
Die Grenze zwischen bedingtem Tötungsvorsatz und Körperverletzungsvorsatz.
Versuchter Mord und Totschlag
Versuchsbeginn, Rücktritt und Rettungshandlungen.

Allgemeine Verfahrenssituationen

Diese allgemeinen Verfahrensseiten ordnen Festnahme, Durchsuchung, Akteneinsicht und Hauptverhandlung in die Verteidigung einer Kapitalsache ein.

Festnahme und Untersuchungshaft
Sofortige Verteidigung nach Festnahme, Haftbefehl und Vorführung vor dem Haftrichter.
Durchsuchung und Beschlagnahme
Was bei der Sicherung von Geräten, Unterlagen und anderen Beweismitteln zu beachten ist.
Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren
Welche Unterlagen vor einer Einlassung oder einem Beweisantrag vorliegen müssen.
Beweise und Einlassung
Wie das gerichtliche Tatbild aus Indizien, Zeugenaussagen und eigener Darstellung entsteht.

Strategien

Nach Akteneinsicht müssen Beweisaufnahme, Einlassung, Gutachten und Rechtsfolgen aufeinander abgestimmt werden.

Beweise und Einlassung
Die Entscheidung über Schweigen, Einlassung, Beweisanträge und die Ordnung der Beweiskette.
Notwehr bei Tötungsdelikten
Angriff, Erforderlichkeit, Provokation, Irrtum und Notwehrexzess.
Schuldfähigkeit und Gutachten
Tatzeitbezogene Begutachtung, §§ 20 und 21 StGB sowie Maßregelrisiken.
Lebenslange Freiheitsstrafe
Besondere Schuldschwere, § 57a StGB und spätere Vollstreckungsfragen.

Standorte und Tätigkeitsorte

Persönliche Beratung in Berlin und Düsseldorf sowie Verteidigung vor Schwurgerichten und Strafgerichten bundesweit.

Strafverteidiger Berlin
Persönliche Strafverteidigung vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung in Berlin.
Strafverteidiger Düsseldorf
Strafverteidigung aus unserem Düsseldorfer Büro vor den Gerichten der Region und bundesweit.
Strafverteidiger Köln
Verteidigung in Verfahren vor den Kölner Gerichten mit persönlicher Betreuung und Videokonferenz.
Strafverteidigung Mönchengladbach
Verteidigung in Strafverfahren im Landgerichtsbezirk Mönchengladbach.

Häufige Fragen zum Kapitalstrafrecht

FAQ

Zuerst müssen der aktuelle Verfahrensstand, die Haft- oder Zwangsmaßnahmen und die bisherige Beweislage geklärt werden. Eine Einlassung sollte regelmäßig erst nach Akteneinsicht und einer abgestimmten Verteidigungsentscheidung erfolgen.

Tatbild und Beweise, Tötungsvorsatz, Mordmerkmale, Versuch, Notwehr, Schuldfähigkeit und die späteren Rechtsfolgen müssen getrennt geprüft und anschließend zu einer Verteidigungsstrategie verbunden werden.

Möglichst früh – insbesondere nach einer Festnahme, Durchsuchung, Vorladung oder Zustellung einer Anklage. Frühzeitige Akteneinsicht verhindert, dass eine Aussage oder Beweisführung an der Ermittlungsakte vorbeigeht.

Strafverteidigung in Kapitalsachen vertraulich besprechen

Bei Mordvorwurf, Totschlag, versuchtem Tötungsdelikt oder einer tödlichen Notwehrlage können Sie sich mit den bereits vorliegenden Unterlagen kurzfristig an uns wenden.

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