Kapitalstrafrecht – Strafverteidigung bei Mord und Totschlag
Wenn Tatbild, Vorsatz und Rechtsfolgen in einer einzigen Hauptverhandlung zusammenlaufen
Von Rechtsanwalt Dr. Julius Hagen
Strafverteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren vor dem Schwurgericht
In Mord- und Totschlagsverfahren entscheidet sich die Fallrichtung selten an einer isolierten Tatsache. Tatort, Verletzungsbild, Zeugenaussagen, digitale Spuren und die Einlassung werden in der Hauptverhandlung zu einer richterlichen Gesamtwürdigung verbunden. Die Verteidigung muss deshalb zeigen, wo eine Tatsache gesichert ist und wo die Ermittlungsdeutung lediglich einen Schluss zieht.
Die Unterseiten dieses Clusters vertiefen die einzelnen Schaltstellen. Mordmerkmale, Tötungsvorsatz, Versuch, Notwehr, Schuldfähigkeit, Beweise und die Rechtsfolgen einer lebenslangen Freiheitsstrafe gehören zusammen, dürfen aber nicht zu einem einzigen allgemeinen Tatvorwurf verschmelzen.
Tatablauf, Vorsatz und Rechtsfolgen getrennt prüfen
Zunächst ist zu klären, welche Handlung bewiesen ist und welche Folgen sie hatte. Danach geht es um die innere Tatseite: Was wusste der Beschuldigte, welches Risiko erkannte er und wie ist seine Haltung zu bewerten? Erst anschließend werden Strafrahmen und Rechtsfolgen geprüft, insbesondere Mordmerkmale, besondere Schuldschwere, Schuldfähigkeit und mögliche Maßregeln.
Die passende Verteidigungsseite führt von diesen Fragen zu der konkreten Beweis- und Verfahrensfrage. Die folgenden Bereiche dienen als Einstieg in unterschiedliche Fallrichtungen.
Expertise
Die folgenden Seiten vertiefen die rechtlichen Schaltstellen, an denen sich die Einordnung des Tötungsdelikts verändert.
Allgemeine Verfahrenssituationen
Diese allgemeinen Verfahrensseiten ordnen Festnahme, Durchsuchung, Akteneinsicht und Hauptverhandlung in die Verteidigung einer Kapitalsache ein.
Strategien
Nach Akteneinsicht müssen Beweisaufnahme, Einlassung, Gutachten und Rechtsfolgen aufeinander abgestimmt werden.
Standorte und Tätigkeitsorte
Persönliche Beratung in Berlin und Düsseldorf sowie Verteidigung vor Schwurgerichten und Strafgerichten bundesweit.
Häufige Fragen zum Kapitalstrafrecht
FAQ
Zuerst müssen der aktuelle Verfahrensstand, die Haft- oder Zwangsmaßnahmen und die bisherige Beweislage geklärt werden. Eine Einlassung sollte regelmäßig erst nach Akteneinsicht und einer abgestimmten Verteidigungsentscheidung erfolgen.
Tatbild und Beweise, Tötungsvorsatz, Mordmerkmale, Versuch, Notwehr, Schuldfähigkeit und die späteren Rechtsfolgen müssen getrennt geprüft und anschließend zu einer Verteidigungsstrategie verbunden werden.
Möglichst früh – insbesondere nach einer Festnahme, Durchsuchung, Vorladung oder Zustellung einer Anklage. Frühzeitige Akteneinsicht verhindert, dass eine Aussage oder Beweisführung an der Ermittlungsakte vorbeigeht.
Strafverteidigung in Kapitalsachen vertraulich besprechen
Bei Mordvorwurf, Totschlag, versuchtem Tötungsdelikt oder einer tödlichen Notwehrlage können Sie sich mit den bereits vorliegenden Unterlagen kurzfristig an uns wenden.