Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht
Beweiswürdigung, Belastungsaussage und Verteidigungsstrategie in sensiblen Verfahren
Was „Aussage gegen Aussage“ rechtlich bedeutet
Von einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation wird gesprochen, wenn außer der belastenden Aussage keine sonstigen unmittelbar tatbezogenen Beweismittel vorhanden sind, die den Vorwurf unabhängig tragen könnten. Das gilt nicht nur bei einem ausdrücklichen Bestreiten, sondern auch dann, wenn der Beschuldigte schweigt.
Die Situation ist deshalb besonders sensibel, weil das Gericht seine Überzeugung nicht schematisch aus einem bloßen „Mehr-Glauben“ gewinnen darf, sondern alle relevanten Umstände besonders sorgfältig würdigen muss.
Checkliste für Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen
- Keine Angaben zur Sache machen, bevor Akteneinsicht erfolgt ist.
- Früh sichern, welche Chats, Nachrichten, Fotos, Kalenderdaten oder Standortdaten später relevant sein können.
- Keine Kontakte zur mutmaßlich geschädigten Person oder zu möglichen Zeugen aufnehmen.
- Früh prüfen lassen, welche früheren Aussagen, Vernehmungen oder informellen Mitteilungen bereits in der Akte dokumentiert sind.
- Vorladungen, Protokolle, Sicherstellungsverzeichnisse und sonstige Unterlagen vollständig aufbewahren.
- Die Verteidigung darauf ausrichten, wie Aussage, Kommunikationsverlauf und Umfeld des Vorwurfs zusammenpassen oder eben nicht.
Warum diese Konstellation in Sexualstrafverfahren häufig vorkommt
Viele Vorwürfe im Sexualstrafrecht betreffen Situationen, die sich im privaten oder abgeschirmten Bereich ereignen. Neutrale Zeugen fehlen häufig, und objektive Spuren lassen den eigentlichen Kommunikations- und Willenskontext oft nicht sicher erkennen.
Selbst wenn Verletzungen, ärztliche Befunde oder sonstige Spuren vorliegen, klären sie regelmäßig nicht die zentrale Frage, wie es zu dem Kontakt gekommen ist, ob ein entgegenstehender Wille erkennbar war und wie die Situation von den Beteiligten jeweils wahrgenommen wurde. Genau deshalb hängt die rechtliche Bewertung in vielen Verfahren maßgeblich von der Analyse der belastenden Aussage und ihrer Einordnung in den Gesamtzusammenhang ab.
Worauf Gerichte in solchen Fällen besonders achten müssen
Die Rechtsprechung verlangt in Aussage-gegen-Aussage-Fällen eine besonders sorgfältige Gesamtwürdigung. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Entstehung und Entwicklung der belastenden Aussage, ihre innere Stimmigkeit, mögliche Abweichungen in verschiedenen Vernehmungen, die Plausibilität des geschilderten Geschehens und die Frage, ob sich ein mögliches Belastungsmotiv erkennen lässt. Einzelne Beweisergebnisse dürfen nicht isoliert betrachtet werden; entscheidend ist ihre Bewertung im Zusammenhang.
Warum Aussagekonstanz nicht mit Starrheit verwechselt werden darf
Nicht jede Abweichung macht eine Aussage unbrauchbar. Die Rechtsprechung weist ausdrücklich darauf hin, dass absolute Konstanz über verschiedene Zeitpunkte hinweg nicht zu erwarten ist. Entscheidend ist, ob Abweichungen gedächtnispsychologisch erklärbar sind oder ob gerade im Kernbereich des behaupteten Geschehens signifikante und schwer erklärbare Unterschiede bestehen.
Für die Verteidigung ist deshalb wichtig, zwischen nebensächlichen Abweichungen und belastbaren Inkonsistenzen zu unterscheiden.
Welche Rolle die Entstehungsgeschichte einer Aussage spielt
In Sexualstrafsachen ist oft nicht nur der Inhalt der Aussage entscheidend, sondern auch der Weg dorthin: Wann wurde der Vorwurf erstmals erhoben? Gegenüber wem? Gab es Gespräche im familiären, partnerschaftlichen oder sozialen Umfeld? Haben frühere Konflikte, Trennungen, Sorge- oder Umgangsstreitigkeiten, Loyalitätskonflikte oder suggestive Einflüsse eine Rolle gespielt?
Die Rechtsprechung betont, dass gerade bei Sexualdelikten Entstehung und Entwicklung der belastenden Aussage besonders genau aufgeklärt werden müssen.
Welche ergänzenden Beweismittel häufig relevant sind
Auch wenn der eigentliche Kerngeschehensablauf oft nicht unmittelbar objektiv bewiesen werden kann, können begleitende Umstände erhebliches Gewicht gewinnen. In der Praxis sind insbesondere Chatverläufe, Messenger-Nachrichten, Anruflisten, Fotos, Kalenderdaten, Standortdaten, ärztliche Unterlagen sowie Zeugen zum Vor- und Nachtatgeschehen relevant.
Ebenso kann das Verhalten der Beteiligten vor und nach dem Vorwurf für die Beweiswürdigung bedeutsam sein. Dazu gehören etwa spätere Kontaktaufnahmen, Entschuldigungen, Kontaktabbrüche, frühere Konflikte oder Gespräche mit Dritten. Solche Umstände ersetzen keine Glaubhaftigkeitsprüfung, können aber entscheidend dafür sein, ob eine Belastungsaussage sich stimmig in die übrige Beweislage einfügt oder ob sich Zweifel verdichten.
Wann ein aussagepsychologisches Gutachten eine Rolle spielen kann
In Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen stellt sich häufig die Frage, ob ein aussagepsychologisches Gutachten eingeholt werden sollte. Ein solches Gutachten ist jedoch weder automatisch geboten noch ersetzt es die richterliche Beweiswürdigung. Es kann in geeigneten Fällen dabei helfen, die Entstehung, Entwicklung und innere Struktur einer belastenden Aussage fachlich einzuordnen. Maßgeblich bleibt aber stets, ob und in welchem Umfang die konkrete Aussage anhand des gesamten Akteninhalts, der Vernehmungssituation und der sonstigen Beweislage nachvollziehbar bewertet werden kann.
Für die Verteidigung ist dabei nicht nur wichtig, ob ein Gutachten in Betracht kommt, sondern auch mit welcher Fragestellung, auf welcher Tatsachengrundlage und in welchem Verfahrensstadium dies geschieht. Ebenso relevant ist, ob methodische Schwächen, unklare Anknüpfungstatsachen oder eine unzureichende Trennung zwischen sachverständiger Analyse und richterlicher Überzeugungsbildung erkennbar sind.
Unsere Arbeit in Aussage-gegen-Aussage-Verfahren
Verteidigung in dieser Konstellation bedeutet nicht, pauschal jede Belastungsaussage in Frage zu stellen. Entscheidend ist die strukturierte Prüfung des konkreten Falls: Welche Aussage liegt wann und in welcher Fassung vor? Welche Veränderungen zeigen sich über den Verfahrensverlauf? Welche objektiven Umstände stützen oder relativieren den Vorwurf? Welche Erklärung passt zu Kommunikation, Zeitablauf und Akteninhalt? Dazu gehört regelmäßig die genaue Analyse von Vernehmungsprotokollen, Aussageentwicklungen, möglichen Suggestionen, dokumentierten Randtatsachen und der Frage, ob sachverständige Hilfe sinnvoll ist.

Dr. Julius Hagen
Dr. Julius Hagen berät und verteidigt in Strafsachen, im Wirtschaftsstrafrecht, in Auslieferungsverfahren, in INTERPOL-Angelegenheiten sowie in streitigen wirtschaftlichen Konflikten.
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