Public Interest & Human Rights
Ausgewählte Mandate und Gutachten an der Schnittstelle von Menschenrechten, Teilhabe, Nachhaltigkeit und gesellschaftlicher Verantwortung
Von Rechtsanwältin Dr. Theresa Rath
Recht wirkt selten nur abstrakt. Entscheidungen über Aufenthalt, Zugang zu öffentlichen Leistungen, Infrastruktur, Umwelt, Diskriminierung oder gesellschaftliche Teilhabe bestimmen oft unmittelbar darüber, wer Zugang erhält – zu Sicherheit, Mobilität, Familie, Gesundheit oder öffentlichem Leben.
Meine Tätigkeit im Bereich Public Interest & Human Rights ist geprägt von einem langjährigen wissenschaftlichen Schwerpunkt im Klima-, Energie-, Nachhaltigkeits- und Sozialrecht sowie der Frage, wie rechtliche Strukturen gesellschaftliche Realität beeinflussen. Forschung, Promotion und Publikationen beschäftigen sich unter anderem mit Klimaschutz, Energiewende, Nachhaltigkeit, Menschenrechten, sozialer Teilhabe und den rechtlichen Folgen gesellschaftlicher Transformationsprozesse.
Mich interessieren insbesondere Verfahren, in denen individuelle Erfahrungen auf größere gesellschaftliche Fragen treffen. Das können Konstellationen mit Diskriminierungsbezug sein, Fragestellungen rund um Barrierefreiheit oder Teilhabe von Menschen mit Behinderung, menschenrechtsbezogene Aspekte im Aufenthalts- oder Strafrecht oder Verfahren mit Umwelt- und Naturschutzbezug, deren Auswirkungen über den Einzelfall hinausreichen.


Nicht jedes Verfahren verändert Strukturen. Manche tun es dennoch.
Neben anwaltlicher Vertretung können – je nach Thema – auch strategische Beratung, rechtliche Einschätzungen oder Gutachten sinnvoll sein.
Mögliche Themen reichen von Diskriminierung und Benachteiligung über Teilhabe und Barrierefreiheit bis hin zu menschenrechtsbezogenen Fragestellungen im Aufenthalts- oder Strafrecht, Klima- und Umweltrecht oder Verfahren mit gesellschaftlicher oder grundrechtlicher Relevanz.
Viele dieser Konstellationen sind interdisziplinär: Wie wirken sich rechtliche Entscheidungen auf Teilhabe, Nachhaltigkeit, vulnerable Gruppen oder Zugang zu gesellschaftlichem Leben aus?
Mandate und Zusammenarbeit können unterschiedliche Formen annehmen. Neben der Vertretung von Einzelpersonen – etwa in Konstellationen mit Diskriminierungsbezug, Fragen der Teilhabe oder menschenrechtlichen Fragestellungen – kommen auch Beratungen von Vereinen, Initiativen oder NGOs in Betracht. Dies kann beispielsweise Verfahren betreffen, die Umwelt-, Naturschutz- oder strukturelle gesellschaftliche Fragen berühren.
Je nach Thema können außerdem rechtliche Einschätzungen, Gutachten oder wissenschaftlich geprägte Analysen für Institute, Forschungseinrichtungen, Hochschulen oder im Zusammenhang mit laufenden Verfahren sinnvoll sein. Ebenso können Fragestellungen an der Schnittstelle von Recht, Politik und gesellschaftlicher Transformation besondere Bedeutung erhalten – etwa dort, wo staatliche Entscheidungen Auswirkungen auf vulnerable Gruppen, Nachhaltigkeit oder langfristige öffentliche Interessen haben.


Nicht jede rechtliche Frage passt eindeutig in ein einzelnes Rechtsgebiet. Gerade Themen rund um Menschenrechte, Teilhabe, Klima, Diskriminierung oder öffentliche Interessen bewegen sich häufig zwischen Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Aufenthaltsrecht, Sozialrecht oder Umweltrecht. Eine interdisziplinäre Perspektive kann in solchen Konstellationen hilfreich sein.
Meine Arbeit in diesem Bereich wird nicht nur durch anwaltliche Praxis, sondern auch durch wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeit, sozialer Gerechtigkeit, Governance und gesellschaftlichen Transformationsprozessen geprägt. Diese Perspektive beeinflusst den Umgang mit komplexen rechtlichen Fragestellungen – insbesondere dort, wo individuelle Rechte und größere gesellschaftliche Interessen aufeinandertreffen.