Anwalt für Visa-Betrug

Strafverteidigung bei Vorwürfen wegen erschlichener Visa, falscher Angaben und aufenthaltsrechtlich relevanter Täuschung

Rath Hagen Rechtsanwälte sind auf die Verteidigung in Visa-Betrugsfällen spezialisiert. Als Strafverteidiger und Anwälte für Aufenthaltsrecht vertreten wir Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens in Deutschland und weltweit.

Bundesweite Verteidigung im Visumsstrafrecht
Diskrete und strategische Mandatsführung
Unterstützung ab Vorladung, Durchsuchung oder Anklage
Straf- und aufenthaltsrechtliche Folgen im Blick

Was gilt als Visumsbetrug – und wann mache ich mich strafbar?

Visumsbetrug (auch Visa-Betrug genannt) liegt vor, wenn ein Visum oder Aufenthaltstitel durch falsche oder unvollständige Angaben, durch Täuschung oder durch zweckwidrige Nutzung erlangt oder verwendet wird.

Bereits unzutreffende Angaben zum Reisezweck, zur Erwerbstätigkeit oder zur Rückkehrbereitschaft können strafrechtliche Ermittlungen sowie aufenthaltsrechtliche Maßnahmen wie Widerruf des Aufenthaltstitels, Ausweisung oder Abschiebung nach sich ziehen.

Was passiert mit meinem Aufenthaltstitel?

Die aufenthaltsrechtlichen Folgen von falschen oder unvollständigen Angaben im Visum- oder Aufenthaltsverfahren werden häufig unterschätzt.

Visumsbetrug kann nicht nur zur Ablehnung eines Antrags führen, sondern weitreichende Konsequenzen für den bestehenden oder zukünftigen Aufenthaltsstatus nach sich ziehen – bis hin zu Ausweisung, Abschiebung und langfristigen Einreiseverboten.

Wann sollte ein Anwalt für Visumsbetrug eingeschaltet werden?

So früh wie möglich. Warten Sie nicht auf eine Anklage oder Abschiebungsandrohung!

Bei Vorwürfen des Visumsbetrugs entscheidet häufig der Zeitpunkt der anwaltlichen Einschaltung darüber, ob sich schwerwiegende straf- und aufenthaltsrechtliche Folgen noch vermeiden oder zumindest begrenzen lassen.

Ein spezialisierter Anwalt sollte spätestens eingeschaltet werden, wenn:

  • eine polizeiliche Vorladung oder ein Anhörungsbogen vorliegt,
  • eine Durchsuchung, Sicherstellung oder Beschlagnahme erfolgt ist,
  • das Visum oder der Aufenthaltstitel abgelehnt, widerrufen oder zurückgenommen werden soll,
  • der Vorwurf falscher oder unvollständiger Angaben im Raum steht,
  • eine illegale Arbeitsaufnahme oder ein falscher Reisezweck unterstellt wird,
  • eine Ausweisung, Abschiebung oder ein Einreiseverbot droht,
  • Arbeitgeber, Gastgeber oder Vermittler in das Verfahren einbezogen werden.

Welche Strafen drohen bei Visumsbetrug?

Bei einer Verurteilung kommen geringe Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen in Frage.

Konstellation
Strafrahmen
Weitere Folgen
Illegale Einreise, illegaler Aufenthalt, falsche Angaben beim Visa-Antrag (§ 95 Abs. 1 AufenthG)
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
Widerruf des Aufenthaltstitels, Ausweisung, Abschiebung, Mehrjähriges Einreiseverbot für die Bundesrepublik Deutschland oder den Schengen-Raum
Erlangung eines Visums durch Bestechung, Drohung und Korruption (§ 95 Abs. 6 AufenthG)
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
Wie unerlaubter Aufenthalt.
Scheinehe zur Erlangung eines Visums (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG)
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Wie unerlaubter Aufenthalt. Der Widerruf einer späteren Einbürgerung ist möglich.
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Wie unerlaubter Aufenthalt.
Betrug (§ 263 StGB)
Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Zusätzlich: Vermögensabschöpfung, Einziehung von Tatmitteln und Taterträgen, Beschlagnahme von Unterlagen
Anstiftung zum Visa-Betrug (§ 26 StGB)
Bestrafung wie der Haupttäter
Wie unerlaubter Aufenthalt.
Beihilfe (§§ 27, 49 Abs. 1 StGB)
Gemilderte Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Wie unerlaubter Aufenthalt

Erfahrung in Visa-Betrugsverfahren

Rath Hagen Rechtsanwälte vertreten Mandanten in Visa-Betrugsverfahren mit besonderem Fokus auf die Verbindung von Strafrecht und Aufenthaltsrecht. Wir begleiten Verfahren wegen falscher oder unvollständiger Angaben im Visumverfahren, angeblich falschem Reisezweck, Scheinehen, unerlaubter Arbeitsaufnahme sowie dem Einsatz problematischer oder gefälschter Unterlagen. Die Verteidigung beginnt dabei oft schon bei Vorladung, Anhörungsbogen, Durchsuchung oder ersten Maßnahmen der Ausländerbehörde. Ziel ist eine diskrete, strategische Vertretung, die sowohl das Strafverfahren als auch die Auswirkungen auf Aufenthaltstitel, Ausweisung, Abschiebung und künftige Visa-Verfahren im Blick behält.

Kontakt

Füllen Sie das untenstehende Formular aus und einer unserer Anwälte wird Sie kontaktieren, um Ihr rechtliches Anliegen zu besprechen.

Akzeptierte Formate: PDF, DOC, DOCX, JPG, PNG (max. 10MB pro Datei, bis zu 5 Dateien)

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Kontaktinformationen

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Visa Fraud - Rath Hagen Rechtsanwälte – Strafverteidiger in Deutschland